Isolationshaft in Italien: Alfredo Cospito: Verlegung in Hausarrest abgelehnt

Alfredo Cospito: Verlegung in Hausarrest abgelehnt

Der italienische Anarchist Alfredo Cospito darf trotz seines schlechten Gesundheitszustandes nicht aus der Isolationshaft in den Hausarrest wechseln. Das haben Überprüfungsgerichte in Rom und Sassari entschieden. Cospito ist seit über fünf Monaten im Hungerstreik gegen die extreme Isolationshaft nach der "41bis"-Regelung. Sein Gesundheitszustand ist mittlerweile sehr schlecht, kürzlich erlitt er eine besorgniserregende Störung der Herzfunktion. Derzeit befindet er sich in der Häftlingsabteilung des Mailänder Krankenhauses San Paolo.

Aufgrund der gesundheitlichen Lage seines Mandanten hatten Cospitos Anwälte die Verlegung aus der Isolationshaft in den Hausarrest in der Wohnung von Alberto Cospitos Schwester in Viterbo beantragt. Die Richter lehnten dies nun ab, mit dem Argument: "Es ist absolut sicher, dass das instrumentelle Verhalten zu den heute vorliegenden Erkrankungen geführt hat." Sprich, Cospito ist selbst schuld, krank ist er ja durch seinen Hungerstreik, und daher gibt es kein Erbarmen.

Die Verlegung in den Hausarrest war nur ein behelfsmäßiger Schritt, der mit jeder darauffolgenden kleinen Erholung wieder hätte zunichte gemacht werden können, da Cospito dann wieder als fähig für die Gefängnishaft eingestuft würde. Eigentlich geht es ihm um eine Abschaffung des Isolationsparagraphen 41bis nicht nur für sich, sondern für alle.