Kloth (AfD) scheitert wieder gegen RDL

Kloth (AfD) scheitert wieder gegen RDL

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RA Oliver Kloth bei Gericht am 5.7.2916
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Zeichnung RDL

Die Generalstaatsanwaltschaft in Karlsruhe hat erneut dem Begehren des AfD-Funktionärs und Anwalts Oliver Kloth einen Riegel vorgeschoben. Kloth wollte dem RDL-Geschäftsführer ein Beleidigungsverfahren im Zusammenhang mit der Publikation des Artikels "Demosanis outen `rassistischen´ Anwaltsredner" anhängen. Die Staatsanwaltschaft Freiburg hatte dies wie auch unter den Gesichtspunkten übler Nachrede und Verleumdung geprüft und abgelehnt.

Kloth wollte mit seiner Beschwerde beim Generalstaatswanwalt die Durchführung eines Strafverfahren erzwingen. Dies lehnte die Generalstaatsanwaltschaft zum einen mit der juristischen Ohrfeige ab, es gäbe kein Privatklageerzwingungsverfahren bei Beleidigung. Desweiteren prüfte sie auch die anderen Fehlbeschuldigungen des Teninger AfD-Funktionärs im Rahmen der Dienstaufsicht über die Freiburger Staatsanwaltschaft. Auch hier bescheinigte sie der Staaatsanwaltschaft Freiburg, völlig korrekt gehandelt zu haben. Diese hatte weder einen objektiven Strafrechtstatbestand noch Rechtswidrigkeit oder Schuld bei RDLs gesetzlichen Vertreter erkennen können.
Kloth ist unter Freiburger Rechtsanwälten dafür bekannt, seine Rechts-Verfahren auch mit Strafanzeigen gegen gegnerische Anwälte zu garnieren. RDL wurde allerdings bisher kein erfolgreicher Fall dieser Strafanträge bekannt.
Im Zivilverfahren gegen RDL hat sich der AfD-Funktionär, der als "rassistischer" Anwaltsredner auf einer Infoveranstaltung in Landwasser bezeichnet werden darf, darüber hinaus gerühmt, nahezu alle Kenntnise, die er aus streitigen - z.B. Familienrechts- Verfahren  in Zusammenhang mit Asylbewerbern erlangte, den Behörden zwecks Ahndung angezeigt zu haben. Er will  auch "oftmals" Erfolg  mit diesen  Anschwärz-Praktiken gehabt  haben.

Zur Vermeidung von juristischem Müll sollte sich der AfD-Funktionär Kloth als Anwalt vielleicht auch die jüngsten Entscheidungen des BVerfG zu Art. 5 GG zu Gemüte führen.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016...

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016...

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016...

Jüngste Blütenlese des weinerlichen AfD Gegreines vom KV Freiburg (25.7.2016):

"Da wird z.B. in einer Freiburger Informationsveranstaltung aus einem Rechtsanwalt, der es wagt, dem pauschalen bürgermeisterlichen Hohelied des edlen Schutzsuchenden, dem man sich nur selbstausbeutend und altruistisch näher darf, mit dem Hinweis zu widersprechen, das seien Glücksritter, ein landgerichtlich bestätigter „Rassistischer Anwalt“. Der Vergleich der massenhaften illegalen Einwanderung des letzten Jahres mit einer Invasion führt anderenorts zu einem Disziplinarverfahren gegen einen Staatsanwalt, usw., usw., usw.              Übelst!"

(Fehler im Kommentar zu dieser spezielle Sorte von AfD-Rechts-Helden-Epos im Original)