Ein AfD Funktionär und ein Urteil das RDL beim "rassistischen Anwalts-Redner" Recht gibt. Gegen das RDL aber gleichwohl in Berufung geht

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Ein AfD Funktionär und ein Urteil das RDL beim "rassistischen Anwalts-Redner" Recht gibt. Gegen das RDL aber gleichwohl in Berufung geht

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Hier scheint Anwalt Kloth das richtige Klientel gesucht wie gefunden zu haben?
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RDL 2016

Mit Urteil vom 21.7. 2016 (Az 2 O 167/16) hat der vorsitzende Richter am Landgericht, Dr. Knaup, befunden, dass RDL den AfD Funktionär Kloth wegen seiner Äußerungen auf der Bürgerinfoveranstaltung in Landwasser am 1.6.16  als ""rassistischen" Anwaltsredner "" bezeichnen darf. Auch weitere Darstellungen der Kloth Rede mit seinen diskrimierenden Aussagen zu Flüchtlingen als  "Glücksritter" usw. betrachtet das Gericht als " im Kern zutreffende Tatsachenbehauptungen". Nur die schon längst vor Antragstellung am 7.6.16 korrigierte, weil falsche Behauptung, dass Kloth neben seiner Funktionärstellung im Vorstand der AfD in Breisgau-Hoschschwarzwald auch In March Vorsitzender sei, sieht das Gericht als nicht zu wiederholende und hinreichende Persönlichkeitsverletzung an.

Nicht einverstanden ist das Gericht mit der Bewertung eines nur in indirekter Rede wiedergegebenen Teil der Kloth-Äußerungen im  Beitrag ""Demosanis outen "rassistischen" Anwaltsredner"" vom 4.6.2016. Hier sollen die Äußerungen des AfD-Funktionärs Oliver Kloth  so wieder gegeben und bewertet worden sein, dass "ein Durchschnittsleser bei Kenntnis der wahren Tatsachen andere Schlussfolgerungen gezogen hätte (BGH  aao. RDNR 18, OLG München aa0) Um solche Umstände handelt es sich hier. Hätte die Beklagte den entsprechenden Teil des Redebeitrages des Klägers richtig wiedergegeben, wäre der Durchschnittsleser in seiner  Beurteilung nicht zu dem Ergebnis gelangt, das es der Kläger als bewiesen ansieht, dass kein Asylbewerber ein Flüchtling sei" (2 O 167/16 S.9).

Was aber hat  der AfD  Funktionär Kloth  am 1.6.16 in Landwasser wörtlich -defacto als Kern dieses Redeabschnits -gesagt?
"Ich habe auch viele, auch in Asylverfahren begleitet.  Und es tut mir leid das sagen zu müssen, aber ich habe noch nie in diesen 20 Jahren jemanden getroffen, der tatsächlich  die Gründe, die er im Asylverfahren vorgegeben hat, auch tatsächlich erlebt hat."  (*)

Drängt diese apodiktische Aussage wirklich nicht zur Schlussfolgerung zu, "kein Asylbewerber ist ein Flüchtling" ? Ist wirklich mit 20 Jahren nicht Kloths Anwaltszeit gemeint? Wird wirklich nicht "nur" Kloths persönliche Ansicht "bewiesen" aus dieser Anwaltszeit - z.B. dass jeder ("nie... jemanden getroffen") Asylbewerber seine Fluchtgründe nur "vorgegeben hat"? Werden stattdessen die Durchschnittshörer von RDL vielmehr  hier auf eine falsche Schlussfolgerung gelenkt? Welche wahren Tatsachen verschweigt RDL - noch dazu bewußt (Dies verlangt der BGH s.u.)? Etwa die Tatsache, dass der AfD Funktionär  den ganzen Abschnitt einleitet mit "Dazu was hier gesagt worden ist, dass es sich um Flüchtlinge handelt, möchte ich etwas aus meiner Perspektive sagen, als Anwalt" ? Stellte der rassistisch argumentierende Anwalts-Redner Kloth etwa nicht diese "persönliche Ansicht" mit 20 Jahren Erfahrung ganz bewußt gegen die Tatsache der Verwaltung, dass Freiburg zwischen 30.11.15 und 31.3.2016 92 % der zugewiesenen Flüchtlinge aus Bürgerkriegsländern kommen? Hat Kloth nicht selbst seine "persönliche" Rechtsansicht geäußert , weil Deutschland von sicheren Drittstatten i.S. von Art. 16a GG umgeben ist, Flüchtlinge "in Deutschland überhaupt keinen Anspruch auf Asyl haben"
Wie können überhaupt Tatsachen "bewußt" verschwiegen werden, wenn doch die ganzen Kloth-Rede ohnehin neben dem wertenden Text als Audio zum anhören stand? 5:48
Liebe Durchschnittsleserinnen, entscheidet selbst, was euch die Äußerungen Kloths sagen oder auch nicht.
Gleiches gilt für die Ansicht des  Gerichtes, die RDL seine Schlussfolgerung ("offensichtlich glaubte") - angesichts des abgrenzbaren Personenkreis seiner 20 jährigen beruflichen Erfahrungen in der Asylverfahrensbegleitung  -  zum betroffenen Anwalt-Mandanten-Verhältnis, als eine unzulässige und zu unterlassende Meinungsäußerung qualifiziert. Dies obwohl  Kloth in einem Schriftsatz vom 30.6.16 auch noch seine Sicht des Anwalt-Mandanten-Verhältnis damit unterstreicht,  in Zivilverfahren erlangte , für Asylbewerber negative Tatsachen - allerdings nur "nahezu" - durchgehend den Behörden zur Anzeige gebracht zu haben.

RDL wird einstweilen Berufung vor dem Oberlandesgericht einlegen. Zwar haben wir zu zwei Dritteln Recht bekommen, aber das reicht definitiv nicht.

Das Urteil (2 O 167/16) PDF icon 2016.07.21_Urteil LG Freiburg.pdf

Der letzte Schriftsatz von RA Dr.Kauß zur Frage des Anwalt-Mandanten-Verhältnis  PDF icon 2016.07.14 RDL-Kloth, Schriftsatz RA Kauß an LG.pdf

Was sagt eigentlich der BGH wirklich? Zu "Bewußt unvollständig"PDF icon vi_zr_204-04Schlussforgern aus Tatsachen.pdf
(*) Bis in diesen Text hielt sich die falsche eidesstattliche Versicherung von Herrn Kloth. In dieser  behauptete er falsch "bei", statt  richtig "auch in einen Asylverfahren" Menschen aus dem Ausland begleitet zu haben.