Abgesprochene Aussagen von Polizisten bei G20-Prozess

Abgesprochene Aussagen von Polizisten bei G20-Prozess

Beim Prozess gegen einen Demonstranten gegen den G20-Gipfel in Hamburg gibt es scharfe Kritik am Prozessverhalten der Polizei. Wie taz und Frankfurter Rundschau berichten, konnten die als Zeugen vernommenen BeamtInnen vorher Ordner mit den gesammelten Aussagen aller KollegInnen einsehen. Der Verteidiger des im Prozess angeklagten russischen Demonstranten wirft den BeamtInnen vor, ihre Zeugenaussagen rechtswidrig abgesprochen zu haben.

In den Räumen der betroffenen hessischen Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) hat sich anscheinend ein Ordner mit allen Zeugenaussagen, Vernehmungsprotokollen, Vorladungen und Anweisungen befunden, der den BeamtInnen frei zugänglich war. Dies sagte ein Beamter im Prozess aus. Zusätzlich soll ein zweiter Beamter relevante Dokumente aus diesem Ordner kopiert und mit nach Hause genommen haben.

Das Gericht bestätigte die Vorwürfe mit einer Einschränkung: Der Ordner in der Dienststelle sei nicht allen BeamtInnen frei zugänglich gewesen, sondern nur dem Dienststellenleiter und einzelnen BeamtInnen, die ihre Zeugenaussagen vor dem Prozess lesen wollten. Allein dies sei aber schon ein Privileg von PolizistInnen, sagt Matthias Wisbar vom republikanischen Anwältinnen- und Anwaltsverein. Mit dieser, anderen Zeugen nicht möglichen, Vorbereitung ließen sich keine Widersprüche in den Zeugenaussagen vor Gericht mehr aufdecken, kritisiert auch der Verteidiger des Angeklagten Alexander Kienzle.