GEW BaWü zum Urteil: 8%-Kürzung bei Eingangsbesoldung von Lehrkräften in Baden-Württemberg war verfassungswidrig

8%-Kürzung bei Eingangsbesoldung von Lehrkräften in Baden-Württemberg war verfassungswidrig

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Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe
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Tobias Helfrich/Wikimedia Commons

Bereits 2010 hatte die schwarz-gelbe Landesregierung beschlossen, dass neu eingestellte Lehrkräfte künftig 4 Prozent weniger Geld bekommen sollten, als ihnen eigentlich nach der Eingangsbesoldungstabelle zustehen. Dieser verminderte Anfangsgehalt galt für die drei ersten Berufsjahren. Später kürzte die grün-rote Landesregierung die Eingangsbesoldung sogar um 8 Prozent. Rund 30.000 junge LehrerInnen waren wohl von dieser Massnahme betroffen.

Vergangene Woche hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass diese Sparmassnahme verfassungswidrig war. Zu diesem Zeitpunkt hatte die aktuelle grün-schwarze Landesregierung die Gehaltskürzung bereits abgeschafft. Doch das Urteil öffnet die Tür für eine nachträgliche Entschädigung der Betroffenen.

Im Punkt12 am Montag reagierte Matthias Schneider, Geschäftsführer der baden-württembergischen GEW, auf das spät kommende Urteil. Im Interview geht es auch darum, ob und wie betroffene Lehrkräfte eine Nachzahlung des rechtswidrig gekürzten Betrags fordern können (auch für solche Lehrkräfte, die es erst nach dieser erfolgreichen Klage erwägen).