Was hätte der Verfassungsschutz 2003 über den NSU wissen können? Neues aus dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss Ba-Wü

Was hätte der Verfassungsschutz 2003 über den NSU wissen können? Neues aus dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss Ba-Wü

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Zeuge "Erbse"
Zeuge "Erbse" auf dem Weg zur Aussage...
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Quelle: 
rdl

Am Montag (16.3.2015) ging es im baden-württembergischen NSU Untersuchungsausschuss über die Frage, ob es versandete Informationen zu dem NSU schon 2003 gab oder nicht. Das sagt der Ex-LfV Mitarbeiter Günther St. in einer Aussage am 23.11.2011 vor dem BKA. Sicher  Ist, dass der Informant "Erbse ", Thorsten O. (Jahrgang 1967), dem Verfassungsschutz nicht glaubwürdig erschien und für keinen aktenmässiger "Vorgang" (weder für sein Haupthema im 3-stündigen Gespräch der Mossad-Resident, noch das "Fehlurteil" im Stuttgarter "Rotlichmord" oder NSU/Böhnhardt) Anlass bot! Vielmehr wurde er im "Spinner-Ordner" (Ordner für  absehbar unaufklärbare Hinweise) entsorgt. Auch als er mit seinem Memoiren 2005 die Innenpolitiker anfütterte.
Ob nun das 2003 noch gebräuchliche, aber im "Spinner"-Ordner gerade fehlende Formblatt zur  NADIS-Abfrage 2003 auch zu NSU/Böhnhardt ging, dessen Fehlen trefflich die Glaubwürdigkeit des 2007 frühpensionierten LfV Mitarbeiter Gunther St. untergräbt, wie insbesondere der SPD MdL Sakellariou instistiert, bleibt nun die offene Frage.
Unser Korrespondent Michel berichtet über die gestrige Zeugenvernahme mit 3 EX-Inlandsgeheimdienstlern, 2 Kripo-Rechercheuren einem evangelischen Dekan und einem Ex- wie aktuellen Knacki mit einem Mossad-Tick, der sowohl 2003 wie 2015  um Informatenhonare bat.

Die im Ausschuss auftretenden (Ex-) Schlapphüte wie Ihr Informant gaben sich gelegentlich der Befragung wenig audio-kooperationsbereit. Nur der jetzige Heidelberger Stadtrechtsdirektor Jörg H. war mit Tonaufzeichnungen der Medien einverstanden.
Der Ausschussvorsitzende hatte mit allen Zeugen, die mit Bild - und Tonaufnahmen nicht einverstanden sind, aber abgeklärt,  dass zumindest verpixelte Bilder zulässig sind. 
Hier die - abgesehen von der nicht nachgefragten Semantik-Routine, wann denn ein (Abschöpfungs-)Bericht zu einem Vermek wird bzw. wann eben gerade nicht ! - wenig ergiebigen Audiomitschnitt des Stadrechtsdirektors.10:25
(upgedatet:31.3.2015)