Todesermittlung Florian H.: Maximal acht Stunden nach Todeseintritt war eine umfängliche Ermittlung beendet. Die Reaktion der Obleute nach der 10.Sitzung des parlamentarischen Untersuchungsausschuß

Todesermittlung Florian H.: Maximal acht Stunden nach Todeseintritt war eine umfängliche Ermittlung beendet. Die Reaktion der Obleute nach der 10.Sitzung des parlamentarischen Untersuchungsausschuß

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Erster Kriminalhauptkommissar Hagenauer, Leiter der Ermittlungsgruppe brift den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss am 9.3.2015
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RDL/kmm

Welch ein Zufall. Gegen17 Uhr am 16.9.2013 sollte der im Aussteigerprogamm „Big Rex“ geführte (Ex-)Neonazi Florian H. gegenüber Beamten der Ermittlungsgruppe Umfeld in der Nähe seiner neuen Ausbildungsstätte in Geradstetten zu seinen Hinweisen und Wissen auf die Verwicklungen von Nazigruppen von Ludwigsburg bis Heilbronn in die Tötung von Michèle Kiesewetter erneut  aussagen. 
Dazu kam es nicht, da er um 9 Uhr auf der Cannstatter Wasen im familieneigenen Peugeot  verbrannte.

Just zum Zeitpunkt der avisierten Aussage aber beendete gegen 17 Uhr bereits ein Anruf bei OstA Biehl von der 1.Politischen Abteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart jegliche Ermittlungen ausserhalb der Selbsttötungshypothese zum Tod von Florian H.

Biehl weilte beim Anruf zusammen mit dem sachbearbeitenden Brandermittler Korke des Dezernats 11 des Polizeipräsidiums Stuttgart gerade der Obduktion von Florian H. bei.
Diese begann um 16 Uhr und wurde erst um 17: 30 Uhr abgeschlossen. Ob Biehl zum Zeitpunkt des Telefonanrufs schon wusste, dass im Mageninhalt in Auflösung befindliche Gelatine von Medikamentenkapseln aufgefunden wurde, war Ihm vor dem PUA des baden-württembergischen Landtages nicht mehr erinnerlich.
Für Ihn ist dies aber ohnehin unerheblich, da für ihn durch das mündlich vom Ermittler Korke übermittelte Gutachten der KTI angeblich keine Anhaltspunkte für Fremdverschulden lieferte.  Dass von Biehls Dienstvorgesetzen, OStAin Arnold, am Vormittag eingeschalten KTI (Kriminaltechnisches Institut des LKA), das bei seinen Untersuchungen - hauptsächlich "Musterung"(!)- u.a. gerade einmal nur sechs  Asservate (u.a. einen flach verschmolzenen Kannister, Kleidungsstücke - aber kein Zünder oder Zündschlüssel) aus der abgebrandten Auto  zwischen 13 und 15 Uhr sicherstellte, stand demnach fest, dass eine Innenraumexplosion Im Peugeot mit anschliessenden Brand angeblich keine Anhaltspunkte für Fremdverschulden lieferte. Auch die selbst dem bei der Obduktion befindlichen OStA Biehl schon bekannte Bedrohungslage durch Nazis - im Fall polizeilicher Aussagen von Florian H. -  veranlasste keine Änderung z.B. eines Strafverfahrens gegen Unbekannt wegen gemeingefährlicher Bedrohung. 1:18
Aus diesem Grunde verweigerte OStA Biehl gegen 17 Uhr dem anrufenden Leiter der gebildeten polizeilichen Ermittlungsgruppe Peugeot  weitere strafprozessuale Massnahmen wie Auswertung des Laptops, Rekonstruktion der letzten Kommunkation z.B. durch Funkzellenabfrage, Durchsuchung der Räume von Florian H.. Zumindest die Funkzellenabfrage , so der Vertreter des Generalbundesanwalt, Dienst, vor dem Auschuss sei eine typische Massnahme zur Abklärung von Todesursachen. Biehl kannte neben dem Big rex Termin auch die Schilderung der Eltern, die eine Bedrohungslage im Fall der Aussage bei der Polizei dargelegt hatten.  Die unterlassenen Standardmassnahmen hätten  möglicherweise u.a. auch eine Waffe – Heckler und Koch 2000, Standardwaffe der Polizei - an das Licht befördert. Zur „Lebensversicherung“ gegen seine alten Nazikumpels - wie er seinen Eltern gegenüber erklärt hatte.
Die vom LKA angeregten Massnahmen unterbleiben aber. Sie wurden auch vom LKA selbst auf Basis des Polizeigesetzes 2012 nicht polizeirechtlich veranlasst, nachdem es beim GBA im Rahmen der Mordermittlung Kiesewetter aus "Zuständigkeitsgründen" scheiterte.
Nicht einmal acht Stunden nach seinem qualvollen Tod oder gerade drei Stunden nach Beginn der kriminaltechnischen Untersuchungen sah aber OStA Biehl schon keinerlei Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden am Tod von Florian H.. Auch die Anhaltspunkte für eine Bedrohung durch alte Nazikumpel stellten für Biehl keine konkreten Anhaltspunkt für die Einleitung von Ermittlungen gegen Unbekannt wegen Bedrohung und/oder Nötigung dar.
Seine dann folgende  schriftliche Einstellungsverfügung, die "Liebeskummer" als wahrscheinliches Tatmotiv suggerierte,  kam am 19.9.13, die der im Fall Michèle Kiesewetter ermittelnden Generalbundesanwaltschaft erging am 20.9.2013
Unverzüglich will Sachbearbeiter Korke, der es am Tag auch nicht für nötig ansah, den Wagen auf Zündmittel oder die Umgebung auf die fehlenden (Zünd-)Schlüssel abzusuchen, die Verschrotterfirma informiert haben. Nur Dank der Familienintervention blieb der Peugeot, in dem dann auch das Handy zwischen den Sitzen befand, erhalten.

Wie die Obleute der Parteien den Tag mit 7 Aussagen von 2 Staatsanwälten, vier Polizisten und einem Chemiker bewerteten, hört Ihr jetzt :11:25

Erster Kriminalkommissar Hegner, Leiter des Dezernat 11 im PP Stuttgart  sein Überblicksvortrag 45:41  seine Befragung 86:42

Brandermittler und Sachbearbeiter KHK Korge 75:42

KHK Wengereck  73:11

letzte Änderung: 11.3.15, 11:41 Uhr