Stadt gibt sich zur Rodung des Dietenbachwald stur

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Stadt gibt sich zur Rodung des Dietenbachwald stur

Ferngas Jetzt durchDietnbachwald_5887.JPG

Blick auf jetztigen Trassenverlauf  Langenmatten (Dietenbach)wäldle - hinten: Anlandung Car-von Ossietzky str.
Ferngasleitung alt durch Langenmattenwald
Lizenz: 
Keine (all rights reserved)
Quelle: 
RDL/kmm2023

Auf Anfrage von Radio Dreyeckland erklärte die Freiburger Stadtverwaltung, daß SIE die Aufhebung des Sofortvollzuges  des Baues der Umlegung der Ferngasleitung der terranet BW  durch das intakte Langenmattenwald- Gebiet der  10.Kammer des VG Freiburg beim VGH Mannheim angefochten habe .
Dies überrascht. Denn die Stadt ist nur Drittbetroffene, die sich vertraglich an die terranet bw GmbH gebunden hat.
Antragsteller ist ABER die terranetbw GmbH. Klagebefugt ist das Regierungspräsidium Freiburg als Genehmigungsbehörde.

Ob die Hilfestellung der Stadt Freiburg aus einer vertraglichen Verpflichtung gegenüber der Terranet BW Gmbh  und deren erneute weitere Trassenführung durch den Wald, statt Anschluß an die Altrasse auf der Strasse nördlich der Sportflächen herrührt, kann nun begründet vermutet werden.
Die Stadt hatte auch als Beigeladene ausgerechnet im Eilverfahren des NABU ihren zu engen Strassenraum just im breitesten Abschnitt der Mundenhofer Str.  zwischen Bollerstaudenweg und Carl von Ossiertzky Str. tatsachenwidrig als Erfordernis der Neu-Trassenplanung durch den intakten Wald in das Verfahren eingebracht.
Die zentrale Frage von RDL, wann die Stadt denn weitere Bauarbeiten im intakten Langenmattenwald  auch aus dem Gemeinderatsbeschluss vom 24.Septwmber 2023 angehe, beantwortet sie wie folgt: "Das steht im Moment infolge der zeitlichen Verzögerung durch den VG-Beschluss noch nicht fest"
Sie bleibt zugleich aber bei ihrer bekannten BASTA Politik.
Bisher hatte die federführende PG Dietenbach unter Leitung von Prof.Dr. Engel  jegliche ernstliche, geschweige denn respektvolle Kommunikation mit Verbänden (NABU,BUND), Anwohnenden und Nutzenden  vermissen lassen. Nun wird sie selbst bei der simplen Frage, ob die Herrschaften, denen die 10.Kammer des Verwaltungsgericht Freiburg einen schwerwiegenden Verstoss gegen die gesetzlich verlangten Abwägungsgebote bei der Trassierung attestiert hatte, nun zumindest zu einem verwaltungsgerichtlich moderierter Kommunikationsprozess bereit sei, kurz angebunden. Sie liessen barsch verlauten: Nein
Das Momentum, entgegen gesetzlichen Verpflichtungen doch zur sachgerechten Abwägung aller Interessen beizutragen, scheint bei den handelnden Akteuren der PG Dietenbach, die sich lieber an partikular Interessen binden, immer noch nicht sehr groß ausgeprägt zu sein..
Dies ist um so erstaunlicher, als weitere Abwägungen  zu Lasten der Klima-, Luftreinhalte-, Erhol- und der Schutzfunktion des Waldes auch bei der Trassenführung  der VAG wie auch weiteren Leitungsbau  eine zentrale Rolle spielen.
Der Verweis auf den Beschluß des VGH Mannheim zum Rahmenplan aus 2021 wird dabei übrigens immer löchriger.
RDL liegen Informationen vor, das selbst der Verfasser des Rahmenplanes, die südliche  Zuführung der VAG Trasse über den Bollerstaudenweg statt der Carl-von-Ossietzky Str. nur auf Wunsch der PG Dietenbach für die VAG erfolgte.
Insofern dürften die inhaltlichen Erörterungen vor den Verwaltungsgerichten hochgradig spannend werden. Ein interessantes va banque Spiel auf das die PG Dietenbach, die Stadt und ihre wohnungssuchenden Bürgerinnen zu verpflichten scheint!

(kmm)

Informationsklarheit: Der Verfasser ist anwohnender Nachbar des Langenmattenwaldes und klagt im Eilverfahren, gegen die mangelnder Abwägung  zu nichtadäquaten Berücksichtigung der Klimaschützenden, Luftreinhalte- und Erholfunktion des Waldstückes nördlich Mundenhoferstr. in östlicher Richtung vom Bollerstaudenweg.