Halbe Ohrfeige für Stadtverwaltung in Freiburg - Haag bleibt bei BASTA-Poltik: VGH Mannheim hält von NABU bewirkten Eilbeschluß des VG Freiburg gegen Waldrodungen für Gasleitung aufrecht

VGH Mannheim hält von NABU bewirkten Eilbeschluß des VG Freiburg gegen Waldrodungen für Gasleitung aufrecht

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Blick auf alte Gashochdrucktrassesschneise durch Langenmattenwäldchen am 17.1.2024
Endstation Bolzplatz bis zum VGH Mannheim Entscheid
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Quelle: 
RDL/kmm2024

3000 qm wollte die Stadt im Langemattenwäldchen allein für eine Bautrasse für die Ferngasleitung der terranet eine ENBW Tochter fällen lassen und so die Trasse für ihre BASTA-Linie der VAG durch den gleichen Wald mit einem im Gesamtergebnis knapp 5 ha Rodung von 15.4 ha erreichen.
Im Abwägungsergebnis kommt auch der VGH im Eilverfahren zum Ergebnis, daß "der Senat im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nicht abschließend klären [konnten], ob mit der Gashochdruckleitung auch der sogenannte „Landwassergraben“ zwischen der Mundenhofer Straße und dem Langmattenwäldchen gequert werden könne, obwohl dafür keine befristete Waldumwandlungsgenehmigung erteilt worden sei. Um der Schaffung vollendeter Tatsachen vorzubeugen, seien die Rodungsarbeiten daher weiter auszusetzen."PM vom 1.3.2024 zu  dem unanfechtbaren Beschluß mit dem AZ. 5 S 1701/23
Die gilt bis zum Abschluß des Hauptsachverfahrens.
Die nur noch arrogant zu nennende Haltung des Baubürgermeisters stinkt demgegenüber zum Himmel. Der lässt die Pressesprechin der PG Dietenbachen triumphalistisch behaupten "die gerichtliche
Klarstellung, dass die geplante Trassierung unabhängig vom Verfahrenszeitpunkt keinen rechtlichen Bedenken begegnet."
Davon steht aber gar nichts in der Gerichtsmitteilung.  Der Senat teilt nur seine Prognose (!) mit: "die befristete Waldumwandlungsgenehmigung sei voraussichtlich rechtmäßig. Auf den alternativen Trassenverlauf  [durch den Landwassergraben -kmm]müsse sich Terranet nicht verweisen lassen" 
Da diese Prognose vom  Senat  zudem mit dem Zuckerle angetriggert wird : "Die Planungen der Stadt Freiburg seien auch hinreichend konkretisiert. Sie habe den Sport- und Bewegungspark nicht nur im Rahmenplan zur Schaffung des neuen Stadtteils Dietenbach ausgewiesen und den Flächennutzungsplan entsprechend geändert, sondern es liege sogar schon ein Bebauungsplan im Entwurfsstadium vor."  ist schon juristisch befremdlich und kann nur  als Fingerzeig für das VG Freiburg misszuverstehen sein.
Dies umso mehr als der Freiburg Gemeinderat diesen Entwurf, vorallem  wegen weiteren Investoren-Erleichterungen von der PG Ditenbach , erst gerade wieder in eine neue Offenlage am 27.2.24 schicken mußte.
Der Stadt sollte ihr Frohlocken jedoch eher im Hals stecken bleiben.

Fakt bleibt, das die Stadt jahrzehntelang nichts gegen die Gasfernleitung unter dem Freizeitkickplatz des KYOSK hatte! Jetzt wenn sie zunächst 3000 qm Wald als erste Scheibe von rund 50.000 qm des Langenmattenwäldchens roden lassen will, äußert sie  "Bedenken" an den Anschluß der alten FernGasfernleitungtrasse just an dieser Stelle des angedachten"Bewegungspark".
Stattdessen wollen Engel und Haag neben der Rodungen  im Wald  auch die größere Nähe zu einem Schulkomplex und den Fahrgästen der VAG , bei einem Takt von 7 Minuten je Fahrtrichtung auf breiter Front gesucht werden ? 
Zum (Fremd)schämen fehlt offensichtlich dieser Verwaltung unter Baubürgermeister Prof.Haag und noch PG Dietenbach Chef Prof.Engel auch der letzte Anstand!
Michael Menzel
 

PM VGH Mannheim: https://verwaltungsgerichtshof-baden-wuerttemberg.justiz-bw.de/pb/,Lde/1...
PM Stadt :PDF icon 01-03 VGH Urteil Erdgasleitung.pdf