Erfolg für NABU Klage - Rodung aber am Mundenhof: Verwaltungsgericht Freiburg stoppt Waldrodung im Dieti erst einmal

Verwaltungsgericht Freiburg stoppt Waldrodung im Dieti erst einmal

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Baumfällung am Freiburger Mundenhof
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Foto: Sarah Moll

Update 17.10: Nach der Niederlage vor dem Verwaltungsgericht hat die Stadt Freiburg statt im Langenmattwäldchen nun kurzerhand Bäume am Parkplatz am Mundenhof gefällt. Mehr dazu im Interview mit Christian Zissel. 10:34

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Am Montagabend hat das Aktionsbündnis "Hände weg vom Dietenbachwald" darüber informiert, dass das Freiburger Verwaltungsgericht dem Eilantrag des NABU stattgegeben hat, so dass die Stadt Freiburg vorerst keine Bäume für die Verlegung einer Gasleitung im Langenmattwäldchen roden darf. Erfolg hatte der Antrag die aufschiebende Wirkung wiederherzustellen. Heißt; bevor vom Verwaltungsgericht nicht über die NABU-Klage gegen die Genehmigung der Waldumwandlung durch das Regierungspräsidium entschieden ist, darf in dem Wäldchen zwischen dem Freiburger Stadtteil Rieselfeld und dem neu geplanten Stadtteil Dietenbach nicht gerodet werden. "Wir sind glücklich und freuen uns dass der Wald zunächst erhalten bleibt", erklärt das Aktionsbündnis. Auf der Homepage ist zu lesen: "Die Kinder der Waldkindergärten müssen nicht durch eine geschlagene Schneise zu ihrem Kindergarten laufen, die Kinder der Umgebung können weiter im Wald spielen und die Anwohner können weiter den Wald genießen und im Sommer den kühlenden Effekt erleben." "Man hat nie mit, sondern immer nur ohne den Wald geplant", hatte Ralf Schmidt, Vorsitzender des Freiburger NABU, am 12. Oktober im RDL Interview erklärt. Ob die Stadtverwaltung nun tatsächlich nochmal umplant und zwar mit dem Wald, erscheint fraglich.

Wir haben am Dienstagmorgen mit Christian Zissel vom Aktionsbündnis "Hände weg vom Dietenbachwald" gesprochen. Die Begründung des Gerichts ließt sich wie eine Ohrfeige für die Stadtverwaltung:

"Das Regierungspräsidium Freiburg habe als höhere Forstbehörde bei der Entscheidung über den Antrag der Terranets BW GmbH auf Erteilung einer Genehmigung zur befristeten Waldumwandlung eine umfassende Abwägung der für und gegen die befristete Umwandlung des Waldes sprechenden Belange vornehmen müssen. Dabei habe es auch prüfen müssen, ob nicht eine Alternativtrasse in Betracht komme, die mit einem geringeren Eingriff in das Langmattenwäldchen verbunden sei. Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand spreche viel dafür, dass die Leitung nicht - wie geplant - auf einer Länge von rund 120 m durch den Wald geführt werden müsse, sondern eine andere Variante mit einem deutlich kürzeren Verlauf durch den Wald hätte gewählt werden können. Diese Variante sei vom Regierungspräsidium aber nicht geprüft worden."

(FK)