Endlich: Einspruch gegen Freiheitsberaubung durch Polizei!

Endlich: Einspruch gegen Freiheitsberaubung durch Polizei!

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3.8:Journalisten Festnahme mit Schlagstockeinsatz
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Keine (all rights reserved)

Der antifaschistische Journalist , der bei der Räumung des M1 Geländes am 3.8. mit richterlicher Genehmigung rund 10 Stunden lang seiner Freiheit mittels Polizeigewahrsams beraubt worden war, hat nun endlich dagegen Widerspruch - siehe linksuntenindy -eingelegt.

Sein "Fehler" war gewesen - unter Vorweisung eines Presseausweises - hinter die Hamburger Gitter kommen zu wollen. Da der eingesetzte Presesprecher der Polizei erkennbar mehr damit beschäftigt war, Fehlinformationen in Absprache mit der rechten Hand des OB in die Welt zu setzen, und wohl deshalb keine Zeit hatte, dies zu gestatten, setzen ihn Verletzung erzielende, weil Knüppel einsetzende Beamte fest.
Erst nach mehreren Stunden - gegen 13 Uhr -wurde er einer Haftrichterin am AG Freiburg vorgeführt, die sich - Freiburger Justiz typisch - mal wieder nicht mit Grundrechtschutz bekleckerte und seine Gewahrsamnahme bis 18 Uhr bestätigte.
Die offensichtlich verfasungwidrige Praxis der Freiburger Polizeidirektion bei Ingewahrsanahmen - s.a. Vorfall bei Rubsamenbesuch - incl.Beschlagnahmen, wird nun wohl einer - hoffentlich wirksamen auch obergerichtlichen- Überprüfung zugeführt.
Dies scheint leider für die Ingewahrsamnahmen und Beschlagnahmen beim Amt für öffentliche Ordnung bisher unseres Wissens nicht erfolgt zu sein !)

Anmerkung: Offenkundig scheint die laxe Praxis der Freiburger Justiz bei Grundrechtsverletzungen durch Einsatzkräfte wirksam einzuschreiten, jedoch die Polizeiführung um Direktor Amman nachhaltig zu ermuntern, die Praxis des organisierten Rechtsbruches im Zusammenhang mit dem Polizeigesetz zu verfestigen. (kmm, 2.9.11)