19. Verhandlungstag zum Mord und Vergewaltigungsprozess gegen Hussein K: Wohl keine öffentliche Erstattung des Gutachten des medizinischen Sachverständigen zur getöteten und gewaltsam sexuell missbrauchten Maria L:

Kommentare & Glossen bei Radio Dreyeckland (alle zeigen)

Wohl keine öffentliche Erstattung des Gutachten des medizinischen Sachverständigen zur getöteten und gewaltsam sexuell missbrauchten Maria L:

Der Nebenklagevertreter der Eltern und Angehörigen von Maria La., Prof.Kramer hat zum Ende des 19.  Verhandlungstag beantragt, die Erstattung des Gutachten des rechtsmedizinischen Sachverständigen Prof. Dr. Stefan Pollak, der die Untersuchung der Getöteten Maria L. vorgenommen hat,  nicht öffentlich vorzunehmen und damit auch die Erörterung der Befunde. Das Gerichtsverfassungsgesetz ermöglicht zum Opferschutz und ihrer Würde, auch  nach dem Tod, diesen Ausschluss der Öffentlichkeit. Da sowohl die Staatsanwaltschaft dem Antrag beitrat und der Pflichtverteidiger nicht entgegentrat, wird am Vormittag des 20. Februar wohl nichtöffentlich verhandelt werden. Dies wurde  im Gerichtssaal merkbar erleichternd vermerkt.

Das zuvor erfolgte Verlesen der Zeugenaussagen von einigen sogenannten "Fahrrad-Zeugen", die vor allem nur unterstrichen, das erst nach 4 Uhr morgens am 16.10.2016 das Fahrrad, das der Angeklagte benutzt hatte, am Fahradweganstieg zur Nepomuk-Brücke in die Mitte gestellt worden sein muss. Dieses Zeitfenster korrespondiert mit den Digitalspuren des Handys von Hussein K. wie auch  von Maria L. .
Am 19 Verhandlungstag wurden dann  noch drei Polizeizeugen vernommen,

Zwei Beamte des Kriminaltechnischen Institutes des LKA, die mit Analyse der Faser- , Pflanzen- und Erdspuren am Opfer, dem Tatort und in der Wohnung des geständigen Angeklagten befasst waren, brachten keine zusätzlichen Beweise zur Täterschaft: Essentiell bleibt somit das im Brombeergebüsch am Dreisam Tatort sichergestellte Haar von Hussein K., das einen DNA Vergleich ermöglicht hatte mit den von Ihm gelegten Spuren  am Körper von  Maria L.:

Die Aussage des Vernehmungsbeamten des in vier Nächten ab dem 3.12.16 nach der Verhaftung mit Hussein K. gemeinsamen in der U-Haft befindlich Zellen-Genossen-Zeugen Darius S. unterstrich eher bisher geäusserte Annahmen und Mutmassungen zur Qualität von dessen Aussagen.
Gerade die angebliche Schilderung  der Vorgänge in Griechenland durch Hussein K. offenbarte aber grobe Unrichtigkeiten. Sie werfen auf andere, angeblich mitgeteilte bzw. auch vermutetes Vortat Verhalten des Angeklagten mehr  Schatten als Licht auf den Zeugen vom Hörensagen. Umso eher als die ebenfalls vernommene Zeugin aus Südkorea gleichfalls die von der Angeklage  angenommenen Indizienkette des unbedingten Ausseins auf Vergewaltigung und Tötung - auch an Ihr - eher löchrig erscheinen liess.
Auch die Rolle des irakischen Dolmetschers,  als - potentieller Co- Vernehmer  an  beiden Vernehmungs-Terminen des Zellen-Genossen und seinem Hören-Sagen von Hussein K., der dreimal vom Beamten zu einer  "beschränkenden" Übersetzung aufgefordert werden musste,  wurde plausibler. Ihre (verfälschend lenkende) Funktion war so beim Zeugenauftritt des kurzzeitigen Zellen-Genossen-Zeugens bei seinem Teil-Dementi des Vernehmungsprotokolls vorgebracht worden.
Zusammengenommen stehen jedoch aber auch die Ihm, angeblich anvertrauten Thesen über die Entwicklung der Frauenfeindschaft des Hussein K. seit dem Iran  auf noch schwankenderen Boden als zu dem Zeitpunkt Ende 2016 als sie bestimmten Boulevard Medien durchgesteckt wurden.
Ob die Staatsanwaltschaft sie dennoch in das bisher als nichtöffentlich bestimmte Plädoyers aufnehmen wird, dürfte von Interesse bleiben.

(kmm)