Am diesem Donnerstag den 14 März fand vor dem Verwaltungsgericht Freiburg die mündliche Verhandlung über das Verbot des alljährlichen 1. Mai-Straßenfests im Freiburger Quartier Grün statt. In einer Sammelklage hatten 24 AnwohnerInnen gegen die städtische Allgemeinverfügung geklagt. Radio Dreyeckland blickt kommentierender Weise auf diesen Prozess zurück, bei dem schnell klar wurde, dass das Verwaltungsgericht Freiburg, der falsche Ort ist, um sich gegen die städtische Verbotskeule zu wehren.
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