Gegenüber der Süddeutschen Zeitung gab die "Verteidigungs"-Ministerin Ursula v.d. Leyen an, „vorerst“ nur für geleaste Drohnen, die Präzisionsraketen abfeuern sollen, zu sein. Getreu dem Verfassungsauftrag die Bundeswehr nur zu „Verteidigungs“zwecken einzusetzen, würde es dann immer ein Bundestagstagsmandat geben, das präzisiere, wo rund um dem Globus die Verteidigung der deutschen Menschenrechte anstehe, in dem diese Kampfdrohnen zum Einsatz kommen. Zur Menschenrechts-Verteidigung soll nach dem Apell von Bundespräsident Gauck auch letztlich alle Waffen erforderlich sein.