Verwaltungsgericht München weist Asylklage von amerikanischem Fahnenflüchtigen ab

Verwaltungsgericht München weist Asylklage von amerikanischem Fahnenflüchtigen ab

Das Verwaltungsgericht München hat die Asylklage des US-amerikanischen Fahnenflüchtigen André Shepherd abgewiesen.

Der Soldat André Shepherd hatte 2007 einen Stützpunkt der US-amerikanischen Armee in Bayern verlassen, um einem Einsatz im Irak-Krieg zu entkommen. Er rechtfertigte seine Fahnenflucht mit Gewissensgründen angesichts des völkerrechtswidrigen Irak-Krieges und beantragte Asyl in Deutschland. Nach einem negativen Bescheid klagte er vor dem Verwaltungsgericht.

André Shepherd hatte argumentiert, er sei zwar freiwillig Berufssoldat geworden und hätte grundsätzlich für "notwendige Kriege zum Schutz der eigenen Bevölkerung" zur Verfügung gestanden. Jedoch habe er den Einsatz in einem völkerrechtswidrigen Krieg abgelehnt.

In seiner Entscheidung erklärte das Verwaltungsgericht München, André Shepherd hätte sich nicht mit Alternativen zur Fahnenflucht befasst, um den Einsatz im Irak zu vermeiden.

Pro Asyl und die Organisation Connection e.V., die die Verhandlung beobachtete, werfen den Richtern Voreingenommenheit vor. Das Urteil schien schon vor der Verhandlung festzustehen, so Connection e.V. Laut dem Anwalt des Klägers Reinhard Marx habe das Verwaltungsgericht so hohe Massstäbe für diesen Asylantrag angewandt, dass kein freiwilliger Berufssoldat jemals eine Chance auf Asyl hätte. Er erklärte, er werde eine Berufungsklage vorbereiten.