Klage gegen 1500 € Studiengebühren zurückgewiesen: Verfassungsgerichtshof verteidigt Diskriminierung von Studierenden aus dem Nicht-EU-Ausland

Verfassungsgerichtshof verteidigt Diskriminierung von Studierenden aus dem Nicht-EU-Ausland

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AK Freie Bildung

In Baden-Württemberg laufen mehrere Klagen gegen Studiengebühren für Internationale Studierende. Diese müssen, wenn sie aus dem Nicht-EU Ausland kommen, 1500 € pro Semester zahlen. Der baden-württembergische Verfassungsgerichtshof hat nun mit einem am 11.November veröffentlichten Urteil die Verfassungsbeschwerde eines vietnamesischen Studenten gegen die Gebühren zurückgewiesen. „Ein herber Schlag für internationale Studierende - Staatsgerichtshof bestärkt Ungleichbehandlung durch Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer:innen in Baden-Württemberg“ erklärt dazu das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren. Über die Gerichtsentscheidung haben wir mit Phillip Stöcks vom Aktionsbündnis gegen Studiengebühren gesprochen.