Verfassungsgericht: Wenn die Polizei Demos fotografiert/ filmt, muss sie sich zu Beweiszwecken fotografieren/filmen lassen

Verfassungsgericht: Wenn die Polizei Demos fotografiert/ filmt, muss sie sich zu Beweiszwecken fotografieren/filmen lassen

Im Auftrag des Bündnis Bürger beobachten die Polizei hat der Göttinger Rechtsanwalt Sven Adam vor dem Bundesverfassungericht einen juristischen Sieg für DemonstrationsbeobachterInenn, die Polizeieinsätze auch filmend beobachten, erstritten. Der auf das Kunsturheberrecht ("Zuschaustellung von Portraitaufnahmen") berufende und von Verwaltungsgerichten gebilligte "Selbstschutz" der Einsatzkräfte gegen die Dokumentation ihres meist rechtswidrigen Treibens, auch  von "einfachen" Bürgern, ist hinfällig.
Es mangele schon an einer "konkreten Gefahr" einer Portraitpublikation meinten die Verfassungsrichter. Erst recht als dem Beschwerdeführer von den BFE Beamten auch noch die Tätigkeit einer Begleiterin zugerechnet wurde, mangelt die verwaltungsgerichtliche Abwägung zum Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung beträchtlich.   Der - unzulässigen, weil es an einem konkreten polizeilichen Schutzgut fehle  - Identitätsfeststellung  via Personalausweis, fehle es an Gründen: "Die bloße Möglichkeit einer strafbaren Verletzung des Rechts am eigenen Bild genügt nicht, um eine Identitätsfeststellung durchzuführen, da der Betreffende sonst aus Furcht vor polizeilichen Maßnahmen auch zulässige Aufnahmen und mit diesen nicht selten einhergehende Kritik an staatlichem Handeln unterlassen wird."

Bürgerrechtsorganisationen, die regelmäßig rechtswidriges Polizeihandeln aufdecken, sind bei manchen Polizeieinheiten nicht gern gesehen und daher immer wieder Adressaten
polizeilicherMaßnahmen. Die Entscheidung wird derartige Maßnahmen nicht verhindern, stärkt die Rechte der Demonstrationsbeobachter bundesweit aber erheblich“ freut sich der Göttinger Rechtsanwalt Sven Adam über die Entscheidung des BVerfG und deren grundsätzliche Bedeutung.