Radio Dreyeckland: Verfassungsbeschwerde für die Pressefreiheit

Verfassungsbeschwerde für die Pressefreiheit

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Auf dem Bild ist die Hausdurchsuchung im Januar abgebildet. Polizist*innen und Redakteur*innen sind abgebildet.
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Radio Dreyeckland-Redakteur Fabian hat gestern gemeinsam mit Rechtsanwältin Angela Furmaniak und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung seiner Privatwohnung und die Beschlagnahme von Datenträgern erhoben. Anlass der Razzien bei ihm, beim Verantwortlichen im Sinne des Presserechts Andreas Reimann und in den Redaktionsräumen von Radio Dreyeckland war eine kurze Meldung über die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens im Zusammenhang mit dem Verbot der Internetplattform Indymedia Linksunten, inklusive Verlinkung des statischen Archivs der Plattform, das sich über eine einfache Internetsuche finden lässt. Dem angeklagten Journalisten wird vorgeworfen, damit die verbotene Vereinigung Indymedia Linksunten unterstützt zu haben.

Das Oberlandesgericht hatte im November die Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe, das alle drei Durchsuchungen als rechtswidrig eingestuft hat, im Fall des angeklagten Journalisten Fabian aufgehoben.

„Die Durchsuchungsbeschlüsse waren von Anfang an rechtswidrig und ein offener Angriff auf die Pressefreiheit. Die Presse muss kritisch über Medienverbote berichten dürfen – dazu gehört auch die Verlinkung von relevanten Seiten. Wie sollen Leserinnen und Leser sich sonst selbst informieren und eine Meinung bilden?“, erklärt David Werdermann, Jurist und Verfahrenskoordinator bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte. „Die Staatsanwaltschaft hat bei den Durchsuchungen die Rundfunkfreiheit völlig außer Acht gelassen – ein rechtsstaatliches Armutszeugnis“, so Werdermann.

Die Karlsruher Staatsanwaltschaft gibt an und wurde darin auch vom Oberlandesgericht bestärkt, die Hausdurchsuchung bei Fabian sei notwendig gewesen, um die Autorenschaft für besagten Artikel zu klären. Dabei ging der anzeigenstellende Beamte des Freiburger Staatsschutzes bereits mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ davon aus, dass das Kürzel FK unter der Meldung zu Fabian  gehört. „Meine Privatwohnungen und unsere Redaktionsräume wurden durchsucht, mehrere Laptops beschlagnahmt – und jetzt muss ich als Journalist bis vors Bundesverfassungsgericht. All das nur, weil ich einen Artikel über das Verbot einer Plattform geschrieben habe“, erklärt Fabian. „Das ist unverhältnismäßig und zeigt, dass der Polizei und der Staatsanwaltschaft die Pressefreiheit und die Unverletzlichkeit der Wohnung wenig wert sind.“

Weiterhin will die Staatsanwaltschaft Karlsruhe versuchen, die gespiegelten Daten eines verschlüsselten Laptops auszuwerten, auf dem zahlreiche Daten liegen, die unter das Redaktionsgeheimnis fallen. „Wenn der Link auf eine Archivseite ausreicht, um tausende redaktionsinterne E-Mails der letzten Jahre zu durchsuchen, dann bleibt von der Presse- und Rundfunkfreiheit nicht viel übrig“, erklärt dazu David Werdermann. Ein Eilantrag gegen diesen Auswertungsversuch ist noch am Oberlandesgericht Stuttgart anhängig.

Die am 14.12.2023 eingereichte Verfassungsbeschwerde soll nun neben der Feststellung, dass die Hausdurchsuchung rechtswidrig gewesen ist, auch klären, dass eine Verlinkung in einem Presseartikel nicht als Unterstützung einer verbotenen Vereinigung ausgelegt werden kann.

Radio Dreyeckland, 15.12.2023

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Über die Verfassungsbeschwerde haben wir mit David Werdermann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte gesprochen: 9:36