Auswertung von Handydaten im Asylverfahren: Unbrauchbarer, unverhältnismäßiger und jetzt auch rechtswidriger Eingriff in die Privatsphäre

Unbrauchbarer, unverhältnismäßiger und jetzt auch rechtswidriger Eingriff in die Privatsphäre

handybild.jpg

Lizenz: 
Public Domain
Quelle: 
pixino.com // Congerdesign

Das Bundesverwaltungsgericht hat vor wenigen Wochen die Auswertung von Handys geflüchteter Menschen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BAMF am Anfang des Asylverfahrens für rechtswidrig erklärt. Das Amt wollte Hinweise über die Identität und vor allem das Herkunftsland der Antragstellenden finden. Geklagt hatte eine 44-Jährige Afghanin mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Über die Bedeutung der Entscheidung haben wir mit Matthias Lehnert, Kooperationsanwalt der Gesellschaft für Freiheitsrechte, gesprochen.