Abschiebung von Dresden nach Georgien: Trotz Warnungen vor gesundheitlichem Risiko wurde erkrankte 8-Jährige abgeschoben

Trotz Warnungen vor gesundheitlichem Risiko wurde erkrankte 8-Jährige abgeschoben

Es gibt keine humanitären Abschiebungen

Sprechblasen-Schild mit der Aufschrift: "Es gibt keine 'humanitäre Abschiebungen'"
Es gibt keine 'humanitären Abschiebungen'!
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Am Donnerstag den 15. Dezember fand eine Sammelabschiebung aus Dresden nach Georgien statt. Davon betroffen war auch die an Hirnhautentzündung erkrankte 8-jährige Eleniko, die mit ihrer Familie abgeschoben wurde, obwohl es vorher Warnungen gegeben hat, dass es durch den Flug zu gesundheitlichen Komplikationen kommen könnte. Ein Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Dresden hatte keinen Erfolg. Wir haben über die Abschiebung mit Natia Pareulidze gesprochen, eine Unterstützerin, die sich gegen die Abschiebung eingesetzt hatte. Der Fall zeigt wieder einmal, wie schwer es für Geflüchtete ist ihre Rechte auch juristisch durchzusetzen. Evtl. hätten ärtzliche Atteste in diesem Fall eine Abschiebung noch verhindern können. Auf Facebeook (teilw. auf Georgisch) gibt es auch noch Infos zu dem Fall: https://www.facebook.com/groups/829507780832410/?ref=share