Tod von Breonna Taylor durch Polizeikugeln hat keine rechtlichen Konsequenzen

Tod von Breonna Taylor durch Polizeikugeln hat keine rechtlichen Konsequenzen

Eine Jury in Louisville hat einen Polizisten freigesprochen, der an einer Schießerei in der Wohnung der 26-jährigen afroamerikanischen Rettungssanitäterin Breonna Taylor beteiligt war, bei der Taylor erschossen wurde. Die Polizisten, die keine Uniform trugen, wollen in der Nacht geklopft und sich als Polizei bezeichnet haben. In der Tasche hatten sie allerdings einen Durchsuchungsbefehl, der ihnen eine Durchsuchung ohne Ankündigung, also auch ohne Klopfen an der Türe erlaubte. Als nach Darstellung der Beamten auf ihr Klopfen nicht geöffnet wurde, brachen sie die Türe auf. Taylors Freund gab darauf einen Schuss ab, weil er die Eindringlinge für Einbrecher hielt. Ein Polizist wurde am Bein verletzt, wahrscheinlich aber durch den Schuss eines Kollegen. Insgesamt schossen die Polizisten 32-mal und trafen Taylor mit 5 Kugeln tödlich. Die Durchsuchung richtete sich weder gegen Taylor noch gegen ihren Freund, sondern gegen einen Ex-Freund von Taylor, der nicht anwesend war. Gegen ihn bestand der Verdacht des Drogenhandels.

 

Der nun freigesprochene Polizist hatte selbst Taylor nicht getroffen, ihm wurde nur vorgeworfen, Menschen in einer Nachbarwohnung gefährdet zu haben. Keiner der Polizisten, die Taylor tatsächlich getroffen haben, musste sich vor Gericht dafür verantworten. Der Tod von Breonna Taylor trug wesentlich zu den Protesten gegen Polizeigewalt gegen Afroamerikaner*innen in den USA bei.