Tödliche Zwangsräumung in Tübingen

Tödliche Zwangsräumung in Tübingen

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In Tübingen endete am Montag den 20. März eine Zwangsräumung tödlich. Der Betroffene hatte zuvor auf die Zwangsräumer vom Ordnungsamt geschossen, dabei aber niemanden verletzt. Als er sich versuchte vor einem wohl aus Verzweiflung selbst gelegten Feuer zu retten, stürzte der 69-jährige vom Balkon. Wiederbelebungsversuche scheiterten. Der Mann hatte sich seit vielen Jahren in dem Universitätsgebäude eingerichtet, das seit 2011 vom Ludwig-Uhland-Institut für Empirische Kulturwissenschaft genutzt wird. Bis August 2011 war er laut Universität als wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität Tübingen beschäftigt. Eine gerichtlich angeordnete Zwangsräumung im Februar 2013 scheiterte, weil das Amtsgericht den Räumungstermin aufhob. Ein ärztliches Attest hatte Suizidgefährdung bescheinigt. Ein Amtsarzt erklärte dann aber im April 2016. Es bestehe „kein erkennbar erhöhtes Risiko für suizidale Handlungen“. Mehrere Räumungsschutzanträge wurden abgewiesen. Ein Vorgehen von Universität, Sozialamt und Amtsarzt, das nach der tödlichen Zwangsräumung äußerst fragwürdig erscheint. (FK)