Am Mittwoch hat das hessische Landesarbeitsgericht den Streik der Pilotengewerkschaft Cockpit für rechtswidrig erklärt.
Er beziehe sich auch auf Unternehmerische Entscheidungen, in dem Fall den Aufbau der Billigfluglinie Eurowings, die nicht tariflich regelbar seien und somit nicht Gegenstand eines Streiks sein dürfen.
Über die Bedeutung des Urteils, auch über den aktuellenArbeitskampf hinaus, sprachen wir mit Dr. Rolf Geffken, Arbeits-, Wirtschaftsrechtler und Autor aus Hamburg.