Österreichischer Nazi-Rapper zu hoher Haftstrafe verurteilt

Österreichischer Nazi-Rapper zu hoher Haftstrafe verurteilt

Gestern wurden zwei aus Kärnten stammende Brüder wegen „nationalsozialistischer Wiederbetätigung“ zu hohen Haftstrafen verurteilt. Der 37-jährige Philipp H. hatte unter dem Namen Mr. Bond neonazistische Rapplieder verfasst bzw. gesungen. Der Attentäter von Halle unterlegte den Livestream zu seiner Mordtat mit einem Song von Philipp H. In einem Video zollte er dem Attentäter von Christchurch Tribut. Er übersetzte und verbreitete auch das Manifest des Christchurch-Attentäters. Im neuseeländischen Christchurch hatte ein Attentäter im Jahr 2019 in zwei Moscheen 51 Menschen muslimischen Glaubens ermordet. In seinen Songs verherrlichte Philipp H. den Nationalsozialismus, Adolf Hitler, und den Massenmord an Jüdinnen und Juden. Außerdem verfasste er Hasstexte gegen Homosexuelle, Muslime und Menschen mit dunkler Hautfarbe. Zusammen mit seinem 34-jährigen Bruder Benjamin H. betrieb Philipp H. auch eine antisemitische Webseite. Auf dieser Webseite legten die Brüder auch eine Liste mit 1 800 Personen an, die sie als „Verräter der weißen Rasse“ brandmarkten. Jüdinnen und Juden wurden auf der Liste zusätzlich mit einem Davidstern markiert. Bei einer Hausdurchsuchung fand die Polizei bei den Brüdern auch Waffen, die sie zum teil legal erworben hatten. Der Wiener Rechtsanwalt Clemens Lahner wies in diesem Zusammenhang auf Parallelen zur deutschen Gruppe Nordkreuz hin, bei der ebenfalls solche Feindeslisten gefunden wurden und die sich auch mit Kabelbindern, Leichensäcken und Löschkalk versorgt hatte. In Deutschland wird Nordkreuz von Medien und Justiz allerdings weitgehend als „Preppergruppe“ verharmlost.

 

Der Angeklagte Philipp H. versuchte es am Ende mit einem Reuebekenntnis: „Ich war verblendet und erkenne erst jetzt die Tragweite meiner Tat“ sagte er vor Gericht. Das Gericht betonte aber seine besondere Gefährlichkeit. Schließlich seien seine Songs einige hunderttausendmal heruntergeladen worden. Philipp H. erhielt eine Freiheitsstrafe von 10 Jahren, sein Bruder eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren. Bei besonderer Gefährlichkeit wäre sogar ein Strafrahmen von bis zu 20 Jahren nach dem österreichischen NS-Verbotsgesetz möglich gewesen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.