Prozess gegen Stadtrat Mandic: Richter überlässt AfD de facto Hausrecht im Amtsgericht

Richter überlässt AfD de facto Hausrecht im Amtsgericht

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Szenen aus dem Prozess
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Was dem Freiburger Stadtrat Dubravko Mandic beim AfD-Parteitag nicht gelang, nämlich Medien auszuschließen, gelang ihm am heutigen Dienstag als Angeklagter im Amtsgericht Freiburg. Indem Sympathisanten von Mandic die Türe zum Gericht besetzten, konnten sie andere Teile der Öffentlichkeit einfach von der Verhandlung ausschließen. Ein Platz für einen Pressevertreter wurde zugebilligt. Schließlich bekam der Vertreter der Badischen Zeitung den Platz. Dem Prozessbeobachter von Radio Dreyeckland gelang es erst erheblich später in einer Pause auch durchzuwischen. De facto konnten damit die Sympathisanten des Angeklagten bestimmen, welche Öffentlichkeit, inklusive welche Medien noch Zugang zum Prozess hatten. Ein Prozedere das gesetzlich so eigentlich nicht vorgesehen ist. Richter Stefan Schuller ließ es zu.

Das Verfahren ging um einen Vorfall an der Kaiserstuhlbrücke vor den Stadtratswahlen. Die AfD-Stadtratskandidaten und späteren Stadträte Dubravko Mandic und Robert Hagerman hatten eine junge Frau und einen jungen Mann gestellt, die Wahlkampfplakate beschädigt haben sollen. Das sah bedrohlich aus und ein Radfahrer mischte sich zunächst fragend ein. Es kam zu einem Handgemenge, der Fahrradfahrer wurde vom Fahrrad getreten und Mandic sprühte ihn zweimal aus einer großen Flasche Pfefferspray (400 ml!) ein, auch als er wehrlos am Boden lag. Hagerman schlug ihm mit einer massiven Blechschere auf den Fahrradhelm ein. Der Staatsanwalt hatte 8 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung gefordert. Richter Schuller entschied beim ersten Pfefferspray-Angriff in dubio pro reo, da Mandics Behauptung, er habe sich bedroht gefühlt, nicht durch unabhängige Zeugen widerlegt werden konnte. Wegen des zweiten Angriffs verurteilte er ihn zu 6 Monaten auf Bewährung und zur Zahlung von 3000 Euro an die Pflasterstub' der Caritas. Erst Anfang November wurde Mandic wegen Nötigung einer Journalistin, der er das Handy weggerissen hatte, zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen je 120 Euro verurteilt. Zumindest das heutige Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen Hagerman wurde abgetrennt.

 

Radio Dreyeckland wird im Morgenradio am Mittwoch weitere Einzelheiten berichten.