Gut zu wissen #05: Rückläufig: Ausnahmen vom Umwandlungsverbot in sozialen Erhaltungssatzungs Gebieten

Kommentare & Glossen bei Radio Dreyeckland (alle zeigen)

Rückläufig: Ausnahmen vom Umwandlungsverbot in sozialen Erhaltungssatzungs Gebieten

Seit 2013 bietet die Umwandlungverordnung der Landesregierung den Kommunen die Möglichkeit, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Sanierungsgebieten mit sozialer Erhaltungssatzung zu unterbinden. Allerdings nicht ohne Ausnahmen wie die Eigentumsbildung von nahen Angehörigen. Die grünschwarze Landesregierung hat die Umwandlungs-Verordnung(-VO) jüngst bis 2028 verlängert.
Wir wollten wissen, wie denn die Stadtverwaltung in Freiburg mit dem Instrument umgeht.
Zunächst: erst seit 2020 mit der  sozialen Erhaltungssatzung im Stühlinger kommt sie zum Einsatz. Also erst nach der Abwahl von Dieter Salomon 2018.

Die Zahlen sind aber ernüchternd:
In 2020 wurden von 23 Anträgen 17 (!) genehmigt .  In der Folge waren die Anträge rückläufig und damit auch die Genehmigungen:
2021: 17 Anträge mit 8 Umwandlungserlaubniserteilungen. 2022: 5 Anträge 3 genehmigt.
2023: 5 bisher 2 genehmigt.
Also bisher bei 50 Anträge mit 30 Genehmigungen.
Das dürfte an drei Faktoren liegen:
Erstens wird die Stadt nicht tätig, bevor nicht - als Vorstufe zur Umwandlung - eine Abgeschlossensheitsbescheinigung beantragt wird.
Zweitens sind in der Zwischenzeit wieder - verspätet erstellte -soziale Erhaltungssatzungen wie im Quartier westlich Merzhauser Str. wieder abgeschafft worden. Bzw. dittens  erst garnicht eingerichtet worden: wie im Metzgergrün oder Schildacker. Hier soll die stadteigene FSB nicht in ihrer Handlungsfähigkeit  eingeschränkt werden.
(kmm)
voice over:kmm/ar