Privatkrieg: Zur Verweigerung von Sendezeit für Querfunk in Karlsruhe erklärt RDL(PM 5.12.2007)

Privatkrieg: Zur Verweigerung von Sendezeit für Querfunk in Karlsruhe erklärt RDL(PM 5.12.2007)

Zur Verweigerung von Sendezeit für
Querfunk in Karlsruhe erklärt RDL

Am Montag, 3.12.07 billigte der Medienrat der
Landesanstalt für Kommunikation (LfK) den Vorschlag des
Behördenleiters Langheinrich (CDU) sowohl die komplette Frequenz
in Bruchsal, als auch die tägliche Sendezeit der 104,8 Mhz
Karlsruhe zwischen 7 und 12 Uhr der Musikhochschule zu zu weisen:
Erneut ging das Freie Radio Querfunk leer aus.

Zu
diesem Entscheid, der freie Radios in Baden-Württemberg
wiederholt diskriminiert, erklärte RDL Geschäftführer
K.-Michael Menzel.

Er passt ins Bild einer völlig
von Verfassungsgrundsätzen der Meinungs- und Kulturvielfalt
losgelöst operierenden Medienbehörde
, die seit Amtsantritt
Langheinrichs Standard geworden ist.“

Über zwei Jahre hinweg mussten die
Hörerinnen in Karlsruhe nach der Pleite des Lernradios der IFM
in Bruchsal eine nervtötende Endlosschleife von
Wiederholungssendungen des Lernradios der Musikhochschule erdulden.
Das vielstimmige, vielfältige und vielsprachige Programm von
Querfunk hätte hier in jeder Hinsicht eine bessere Alternative
dargestellt.

Diese offenkundige zweijährige
Unfähigkeit der Musikhochschule, ein qualitatives 24-Programm
zu gestalten, wird von der LfK mehr als ignoriert. Behördenchef
Langheinrich versucht die skandalöse Entscheidung für eine
Doppelverbreitung der Musikhochschule im gleichen Verbreitungsgebiet
sogar als „mehr an Meinungsvielfalt und Medienkompetenz
(PM vom 4.12.2007) zu verkaufen.

Das gleichermassen krasse, wie
skandalöse Missverhältniss der Bevorzugung eines
Studienganges mit gerademal 26 Studierenden gegen über den
vielfältigen Sendeideen wie -praxen von 200 ehrenamtlichen
Sendungsproduzentinnen ist allerdings ohne Orwellschen News-Speak
nicht mehr verkaufba
r“

Angesichts des Gremienversagens bei
Sicherung der Meinungs- und Kulturvielfalt sieht RDL-Sprecher Menzel
jetzt den Landtag in der Pflicht, korrigierend gegen die
offenkundige Privat-Kriegsführung von Herrn Langheinrich gegen
freie Radios einzuschreiten.