Polnische Regierung lässt Frist zur Rücknahme ihrer umstrittenen Justizreform verstreichen

Polnische Regierung lässt Frist zur Rücknahme ihrer umstrittenen Justizreform verstreichen

Amgestrigen Dienstag  iost die Frist abgelaufen, die die EU-Kommission der polnischen Regierung gesetzt hatte, um ihre umstrittene Reform des Verfassungsgerichtes rückgängig zu machen. Indessen ist die Regierungspartei PiS dabei, ihre Kontrolle über die Justiz weietr ausbauen. Seit einem Jahr ist der Justizminiser zugleich Generalstaatsanwalt. Nun soll auch der Nationale Gerichtsrat unter Kontrolle gebracht werden. Der Nationale Gerichtsrat ist unter anderem für die Besetzung der Gerichte zuständig. Die Justiz kann nur so weit unabhängig sein, wie es der Nationale Gerichtsrat ist. Bisher wurden die Mitglieder des Rates von polnischen Richterinnen gewählt. Künftig soll sie der Parlamentsvorsitzende vorschlagen und das Parlament wählen. Damit bestimmt die Partei, die die Mehrheit im Parlament hat, auch über die Justiz. Derzeit ist das die „Partei für Recht und Gerechtigkeit“, PiS.

Der Vorsitzende der PiS, Jaroslaw Kaczynski (ja-ros-waf ka-tschinski) rechtfertigte diese und andere Justizreformen seiner Partei als „Schritt zur Entpolitisierung der Gerichte“.

Die EU-Kommission steht nun vor der Entscheidung, ob sie die angedrohte Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit Polens einleitet. Am Ende hat die polnische Regierung wenig zu befürchten, da für Sanktionen Einstimmigkeit notwendig ist und sie auf die Hilfe Ungarns und anderer Länder zählen kann.