NetzaktivistInnen beschuldigen den Rat der EU, die Verankerung der Netzneutralität in EU-Recht zu verhindern

NetzaktivistInnen beschuldigen den Rat der EU, die Verankerung der Netzneutralität in EU-Recht zu verhindern

Nach dem Scheitern des zweiten Trilogs zur Überarbeitung der EU-Telekommunikationsverordnung beschuldigt die französische netzpolitische Organisation La Quadrature du Net den Rat der EU, eine Verankerung des Grundsatzes der Netzneutralität in EU-Recht zu verhindern. Es sei nicht hinnehmbar, dass die MinisterInnen der Mitgliedstaaten im EU-Rat den Grundsatz der Netzneutralität als Verhandlungsmasse benutzen, um eine Vereinbarung über die Abschaffung der Roaming-Gebühren zu erreichen.

Die netzpolitische Organisation lobt hingegen, dass das Europäische Parlament im Trilog seinen Standpunkt für die Netzneutralität bislang nicht geopfert habe. Vor der Europawahl 2014 hatte das Europäische Parlament für die Verankerung des Grundsatzes der Netzneutralität in der EU-Telekommunikationsverordnung gestimmt.

Trilog-Verhandlungen kommen zwischen Delegierten der Europäischen Kommission, des Rats der EU und des Europäischen Parlaments zustande, wenn sich der Rat der EU und das Europäische Parlament nicht auf den gleichen Gesetzestext einigen.

Netzneutralität bezeichnet den neutralen, offenen und undiskriminierten Fluss von Daten sowie die Grundsätze der Meinungs- und Informationsfreiheit im Internet. Als Gefahr für diesen Grundsatz sehen netzpolitische Organisationen etwa kommerzielle Vereinbarungen zwischen Internetanbietern und Internetfirmen, um im Datenverkehr bestimmte Websiten und Internetdienste zulasten anderer Dienste zu begünstigen. Durch eine Verankerung der Netzneutralität in EU-Recht sollten solche Vereinbarungen verboten werden.