Reporter ohne Grenzen: Julian Assange – seit genau zwei Jahren in Haft

Julian Assange – seit genau zwei Jahren in Haft

Am 11. April vor zwei Jahren wurde der Wikileaks-Gründer und -Herausgeber Julian Assange im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in Großbritannien inhaftiert. Seitdem sitzt er dort in vollständiger Isolation, weil er Informationen veröffentlichte, die unter anderem Details über das Vorgehen der US-Streitkräfte im Irak- und Afghanistan-Krieg enthüllten. Grund genug für die USA, ihn unter dem US-Spionagegesetz anzuklagen und eine Auslieferung zu fordern.
Zwar entschied ein britisches Gericht bereits am 4. Januar dieses Jahres gegen eine Auslieferung Assanges in die USA. Wenn auch ein Lichtblick, war die Entscheidung der Richterin jedoch kein Sieg für die Pressefreiheit. Denn während Assange aus gesundheitlichen Gründen und drohender Suizidgefahr nicht ausgeliefert werden soll, stimmte die Richterin der US-Anklage in den wesentlichen Punkten hinsichtlich der Kriminalisierung von investigativem Journalismus zu. Die USA legten Berufung gegen den Gerichtsbeschluss ein.
Da das Gericht seine Freilassung auf Kaution ablehnte, befindet sich Assange weiterhin in Untersuchungshaft, die laut dem UN- Sonderberichterstatter Nils Melzer psychologischer Folter gleicht. Eine bizarre Entscheidung - denn das Gericht stufte damit einerseits die Inhaftierung in einem US-Hochsicherheitsgefängnis für Assange gesundheitlich als unzumutbar ein, hält ihn aber andererseits in einem britischen Hochsicherheitsgefängnis rein präventiv unter ähnlichen Bedingungen fest.

Höchst problematisch ist daher, dass im laufenden Berufungsprozess nun gar keine öffentlichen Anhörungen mehr stattfinden, sondern Entscheidungen hinter verschlossenen Türen getroffen werden sollen. Klar ist, dass der Fall Assange mit der vorläufigen Entscheidung im Auslieferungsverfahren noch nicht gewonnen ist. Es besteht die Gefahr, dass die USA im Berufungsprozess lediglich Garantien hinsichtlich der Haftbedingungen Assanges abgeben werden, und dass ein Berufungsgericht dieser Argumentation folgen und die Konsequenzen für Pressefreiheit weltweit ignorieren könnte. Sollten die USA mit ihrem Auslieferungsantrag erfolgreich sein und Assange vor Gericht stellen, droht dasselbe Schicksal künftig jedem Journalisten und jeder Journalistin weltweit, die geheime Informationen von öffentlichem Interesse verbreiten.

Bis zum 5. April konnte die Verteidigung auf den US-Berufungsantrag schriftlich reagieren. Wie auch immer die nun folgende Entscheidung des Supreme Courts ausfällt: die Frage, ob Assange ausgeliefert wird, kann sich noch Jahre hinziehen. Nach zwei möglichen Instanzen in Großbritannien könnte das Auslieferungsverfahren am Ende beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte landen.

Quelle: Reporter ohne Grenzen