Istanbul Konvention in Kraft

Istanbul Konvention in Kraft

Der Vertrag wurde von allen 47 Mitgliedstaaten des Europarates am 11. Mai 2011 angenommen und ist der erste, der sich explizit die Bekämpfung von Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt auf die Fahnen schreibt. Es fordert minimale Standards zur Prävention, zum Schutz der Opfer und juristische Verfolgung der Täter. 36 der 47 Mitgliedstaaten haben die Konvention unterschrieben; ratifiziert haben sie allerdings erst 14, darunter die Türkei.

Länder, die das Übereinkommen ratifizieren müssen Opfer von genderspezifischer Gewalt schützen und unterstützen. Es müssen spezialisierte medizinische sowie juristische Anlaufstellen, Beratung, Hotlines und Frauenhäuser geschaffen werden sowie ein gender-sensibles Asylsystem.

Gemäß einer aktuellen Studie haben 33 % der in den 28 EU-Mitgliedstaaten lebenden Frauen jeden Alters in ihrem Leben schon einmal sexualisierte oder physische Gewalt erfahren. Das ist eine Verletzung der Menschenrechte, so Amnesty International. Zudem sind 500,000 Frauen und Mädchen in der EU von Genitalverstümmelung betroffen.

Aber die Istanbul Konvention ist nicht nur zum Schutz der Opfer und Verfolgung der Täter da – sie soll auch dazu beitragen, geschlechtsspezifische Stereotypen und die Rolle von Frauen in der Gesellschaft zu hinterfragen. 

In den nächsten Monaten soll die Umsetzung der Konvention in den Mitgliedstaaten beobachtet werden.