Gesellschaft für Freiheitsrechte kritisiert Verbot von Indymedia

Gesellschaft für Freiheitsrechte kritisiert Verbot von Indymedia

Das Verbot der Internetplattform Indymedia durch das Innenministerium im vergangenen Jahr, war ein Missbrauch des Vereinsrechts. Das kritisiert die Gesellschaft für Freiheitsrechte in einer Stellungnahme an das Bundesverwaltungsgericht. Demnach bedeutet das Verbot auch den Verstoß gegen die Medienfreiheit.

Bei dem Verbot durch das Ministerium handelte es sich um ein Vereinsverbots, obwohl es sich bei Indymedia Linksunten um keinen eingetragenen Verein handelt. Das stelle ein Missbrauch des Vereinsrechts dar, kritisieren nun BürgerrechtlerInnen der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und schalteten sich per Stellungnahme vor dem Bundesverwaltungsgericht ein. Das Vereinsrecht sei deswegen nicht anwendbar, da es sich um Medieninhalte handele, argumentiert die GFF in dem 32-seitigen Schreiben an die Richter. Es gelte in dem Fall der von den Ländern geschlossene Rundfunkstaatsvertrag, der auch die Aufsicht über Online-Medien regele, erklärt Dr. Boris Burghardt aus dem Vorstand der GFF.

Vor dem Verbot war Indymedia Linksunten eines der wichtigsten linken Online- Plattformen in Deutschland. Hier konnte jeder anonym Beiträge veröffentlichen. Bundesinnenminister Thomas de Maizière verbot die Plattform mit der Begründung, dass dort unter anderem Aufrufe zu Straftaten veröffentlicht wurden.