Fleischindustrie scheitert mit Eilantrag vor Verfassungsgericht

Fleischindustrie scheitert mit Eilantrag vor Verfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag von Schlachtbetrieben gegen ein Gesetz der Bundesregierung abgelehnt. Gegen das seit Jahresbeginn geltende Gesetz geklagt hatten mehrere Betriebe sowie eine Arbeiterin. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Betriebe konkret hätten darlegen müssen, welche Nachteile sie durch das Gesetz befürchteten. Dass die Existenz der Unternehmen gefährdet sei, konnte das Gericht nicht nachvollziehen. Zudem hätten sich die Betriebe seit Sommer auf das Gesetz vorbereiten können.

Im vergangenen Jahr war es vielerorts zu verheerenden Corona-Ausbrüchen in Schlachtbetrieben gekommen. Ein Grund für die rasche Ausbreitung waren die schlechten Arbeits- und Wohnbedingungen der Arbeiter*innen, die hauptsächlich über Werkverträge angestellt waren. Die bereits seit längerem bekannten Missstände sollen durch das neue Gesetz behoben werden, indem die Betriebe selbst für ihre Mitarbeiter*innen verantwortlich sind.

Die Entscheidung stellt noch kein endgültiges Urteil über das Verbot von Leiharbeit dar. Allerdings lässt sich an dem Votum bereits eine weiterreichende Einschätzung der Richter*innen erkennen, die auch für das Hauptverfahren entscheidend sein könnte.