Gut 18 Jahre nach dem Tod von Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle kämpfen seine Angehörigen zusammen mit der Initiative im Gedenken an Oury Jalloh noch immer um Gerechtigkeit. Gegen die Behauptung, er habe sich in der Zelle selbst angezündet, haben sie schon eine Fülle erdrückender Beweise präsentiert. Doch die Schuldigen wurden nicht ermittelt, die Verfahren eingestellt. Nachdem im Februar selbst das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde von Oury Jallohs Bruder Mamadou Saliou Diallo gegen die Einstellung der Ermittlungen nicht angenommen hatte, stand nun der Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte offen. Und genau dorthin hat sich Mamadou Saliou Diallo nun am 3. Juli mit einer weiteren Beschwerde (hier nachlesbar) gewandt. Wir haben mit Chipo von der Initiative im Gedenken an Oury Jalloh gesprochen, die die Beschwerde unterstützt.
Zunächst wollten wir wissen, was die genauen Vorwürfe gegen die Bundesrepublik Deutschland sind: Verstöße gegen die Artikel 2, 3, 5 und 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention – was steckt dahinter?