Festung Europa: Europäischer Menschenrechtsgerichtshof verurteilt Griechenland wegen tödlichen Bootsunglück vor Farmakonisi

Europäischer Menschenrechtsgerichtshof verurteilt Griechenland wegen tödlichen Bootsunglück vor Farmakonisi

Nieder mit der Festung Europa und weiteres

Zwei Schilder mit "Nieder mit der Festung Europa!" und "Wer bleiben will soll bleiben!" sind übereinander in einen Zaun gesteckt. Daneben hängt ein Transparent: "Not safe @ALL - Protection for ALL refugees"
Nieder mit der Festung Europa, denn wer bleiben will soll bleiben!
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JR Photography / RDL

In einer am Donnerstag verkündeten Entscheidung hat der europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg Griechenland wegen einer Verletzung des Rechts auf Leben und wegen unmenschlicher und erniedrigender Behandlung verurteilt und dazu verpflichtet 330.000€ Entschädigung an die Hinterbliebenen zu zahlen. Darüber berichtet Pro Asyl. Bei einer Pushback-Operation der griechischen Küstenwache starben im Januar 2014 drei Frauen und acht Kinder aus Afghanistan. Obwohl das Flüchtlingsboot mindestens 15 Minuten im Schlepptau der griechischen Küstenwache gewesen sein soll, wurden die Flüchtlinge weder an Bord des Schiffs der Küstenwache geholt noch wurden Rettungswesten ausgeteilt. Die Flüchtlinge
schildern eine Push-Back-Operation, die griechischen Behörden hatten behaupten, eine Seenotrettungsmaßnahme durchgeführt zu haben. Nachdem das Boot von der Küstenwache geschleppt worden war, wurde die Verbindung getrennt. In einer Pro Asyl Analyse zu den Vorgängen heißt es zum weiteren Verlauf: „Das Boot wurde mit den Frauen und Kinder unter Deck in die Tiefe gerissen. Eine Mutter und ihr Sohn wurden am darauf folgenden Tag von der türkischen Küstenwache tot geborgen, der Leichnam eines Babys wurde Tage später vor der Insel
Samos gefunden. Die übrigen acht toten Körper wurden Wochen später aus dem Rumpf des Schiffes geborgen. 16 Menschen konnten sich auf das Küstenwachschiff retten.“

Auf der Insel Farmakonisi wurden demnach die Überlebenden einer Leibesvisitation unterzogen und mussten sich vor mindestens dreizehn Personen ausziehen. Zum Urteil erklärt Karl Kopp von PRO ASYL: „Das ist ein bahnbrechendes Urteil und eine späte Gerechtigkeit für die Überlebenden und Angehörigen.“ (FK)