Überwachung Tübinger Wohnprojekte war illegal: Eine klare rechtsstaatliche Ansage an die Polizei: "Achtet die Rechte der Betroffenen!"

Eine klare rechtsstaatliche Ansage an die Polizei: "Achtet die Rechte der Betroffenen!"

Schellingstraße.jpg

Das Mietshäusersyndikatsprojekt Schelling 6 in Tübingen
Lizenz: 
Keine (all rights reserved)
Quelle: 
https://www.schellingstrasse.de

Fast vier Wochen waren die Tübinger Wohnprojekte Schellingstraße und Ludwigstraße 15 im Juli 2016 durch die Polizei verdeckt videoüberwacht worden. Diese Überwachung war rechtswidrig. Das hat das Landgericht Tübingen am 11. März 2020 entschieden. Das Amtsgerichtes hatte noch anders entschieden. Die "Maßnahme stellte [...] eine längerfristige Observation dar und hätte - wenn überhaupt - nur durch einen Ermittlungsrichter angeordnet werden dürfen", erklärt das Landgericht in seinem Beschluss. KlägerInnen waren die Bewohner*innen des Wohnprojektes Schellingstraße.

Die Videoüberwachung wurde von der Staatsanwaltschaft Tübingen im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens im Zusammenhang mit zwei Brandstiftungen an Autos angeordnet worden, ohne eine richterliche Erlaubnis einzuholen. Es handle sich bei den Projekten "um einschlägig bekannte linke Szeneobjekte", die sich in "fußläufiger Nähe" zu einem der beiden Tatorte befänden.

Die Überwachten aus der Schellingstraße haben sich von Rechtsanwalt Udo Kauß von der Humanistischen Union vertreten lassen. Wir haben mit ihm über das Urteil gesprochen. 7:52

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Die Betroffenen haben zur Schaffung von Transparenz auch eine Meldestelle ins Leben gerufen: meldestelle.mtmedia.org