Fackelwurfprozeß Ulm: Verurteilung wegen Vertreibung in 45 Fällen: "Ein historisches Urteil"

"Ein historisches Urteil"

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Am 24.05.2019 fuhr ein dunkler Kleinwagen an dem Wiesengelände in Erbach-Dellmensingen in der Nähe von Ulm vorbei, wo mehrere Familien, Roma-Angehörige, mit ihrem Wohnwagen standen. Die Insassen des Kleinwagens riefen antiziganistische Parolen und warfen eine brennende Fackel in Richtung des Wohnwagens einer Familie. Diese verfehlte ihr Ziel nur knapp. Die Ulmer Polizei nahm fünf Tatverdächtige vorläufig fest. Gegen zwei der Beschuldigten bestand bereits ein Haftbefehl. Ab Juli 2019 saßen vier der fünf Angeklagten für zehn Monate in Untersuchungshaft. Der fünfte Angeklagte war zum Tatzeitpunkt minderjährig und saß für viereinhalb Wochen in Untersuchungshaft. Bei den Tätern handelt es sich um eine gewaltbereite Gruppierung, die der Fußball-Szene angehört. Alle fünf Angeklagten gaben vor Gericht an, dass sie die 31 Personen aus Erbach-Dellmensingen am 24.5.2019 vertreiben wollten, was ihnen auch gelang. Der Staatsanwalt forderte Haftstrafen für vier der fünf Angeklagten wegen versuchten Mordes und versuchter Brandstiftung nach dem Jugendstrafrecht.

Wir sprachen mt Chana Dischereit, wissenschaftliche Prozeßbegleitung, vom Landesverband deutsche Sinti und Roma.