Paragraph 219a: 'Werbung' zu Schwangerschaftsabbrüchen: In der Warteschleife

In der Warteschleife

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Die erste Bundestagsdebatte über den Paragraph 219a fand bereits im Februar statt. Auch der zuständige Rechtsausschuss hat die Sachverständigenanhörung schon hinter sich. Darin wurde mit ExpertInnen für die juristischen, medizinischen und sozialen Fragen beraten, ob das sogenannte 'Werbeverbot' bei Schwangerschaftsabbrüchen sinnvoll, verfassungskonform und gerecht ist.

Mit den Stimmen von SPD, Linke, Grünen und FDP gäbe es eigentlich eine Mehrheit für die Streichung  oder zumindest für eine Abschwächung. Dennoch befindet sich der Prozess in einer "Warteschleife", wie die Grünen-Abgeordnete Ulle Schauws im Interview mit Radio Dreyeckland sagt.