Auswertung des Pilotprojekts zur Gesichtserkennung: Bundesinnenministerium will Rechtsgrundlage ändern trotz hoher Fehlerquote und Bedenken gegen Überwachung

Bundesinnenministerium will Rechtsgrundlage ändern trotz hoher Fehlerquote und Bedenken gegen Überwachung

Nach der Auswertung eines Pilotprojekts der Bundespolizei zur Gesichtserkennung will das Bundesinnenministerium die Rechtsgrundlage ändern, um die automatische Gesichtserkennung durch die Polizei zu erlauben.

Für das Pilotprojekt hatten 300 Menschen freiwillig persönliche Daten hinterlassen, damit sie bei der Videoüberwachung am Bahnhof Südkreuz in Berlin automatisch von Gesichtserkennungssoftwares erkannt werden. Nach einem Jahr Laufzeit wertete die Bundespolizei das Projekt aus. Sie fand heraus, dass die Testpersonen in mehr als 80 Prozent der Fälle richtig erkannt wurden. Das Bundesinnenministerium zeigt sich von diesem Ergebnis begeistert und will nun die Rechtsgrundlage ändern, damit die Polizei bundesweit Gesichtserkennungssoftwares bei der Videoüberwachung einsetzen kann. Man werde dadurch StraftäterInnen allein durch Videoüberwachung - also ohne Polizeikontrolle - erkennen und festnehmen können, so erhofft es sich der Bundespolizeipräsident.

Doch im Umkehrschluss lautet die Auswertung des Pilotprojekts gleichzeitig, dass die Gesichtserkennung rund jedes fünfte Mal fehlschlug. Abgesehen von dieser relativ hohen Fehleranfälligkeit der Software kritisieren DatenschützerInnen grundsätzlich, dass die Videoüberwachung mit automatisierter Gesichtserkennung zu einer flächendeckenden und verdachtsunabhängigen Überwachung führe, was gegen die Grundrechte verstösst.

Ein weiteres Pilotprojekt soll bereits ab Januar starten. Diesmal will die Deutsche Bahn auswerten, inwieweit Computerprogramme bei der Videoüberwachung Verhaltensweisen erkennen, die in irgendeine Weise als "nicht normal" definiert werden.

(mc)