Bundesarbeitsgericht sorgt mit Richtspruch für „Armageddon“ in der häuslichen Pflege

Bundesarbeitsgericht sorgt mit Richtspruch für „Armageddon“ in der häuslichen Pflege

Pflegekräften aus dem Ausland, die in Deutschland Patient*innen betreuen, steht der Mindestlohn zu. Das entschied vergangene Woche das Bundesarbeitsgericht. Das Urteil dürfte massive Folgen für die häusliche Pflege haben.

Schätzungsweise Hunderttausende Arbeitskräfte aus dem Ausland umsorgen, unterstützen und pflegen in Deutschland pflegebedürftige Menschen. Für ihre oftmals unverzichtbare Arbeit bekommen allerdings viele dieser Pflegekräfte bisher sehr wenig Geld und werden nicht nach den gleichen Standards die deutsche Pflegekräfte in der gleichen Branche bezahlt.

In einem Grundsatzurteil hat das Bundesarbeitsgericht nun dieser Praxis den Riegel vorgeschoben. Die Richter*innen entschieden, dass nach Deutschland vermittelte ausländische Pflege- und Haushaltshilfen Anspruch auf Mindestlohn haben. Dies gelte auch für Bereitschaftszeiten.

Geklagt hatte eine Frau aus Bulgarien, die nach eigenen Angaben eine mehr als 90 Jahre alte Seniorin in deren Berliner Wohnung 24 Stunden täglich an sieben Tagen in der Woche betreut hat. In ihrem Vertrag stand eine Arbeitszeit von 30 Stunden wöchentlich. Die Höhe der Nachzahlung, die die Klägerin von ihrer bulgarischen Firma erhalten muss, muss nun vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg erneut geprüft werden.

Das Urteil hat einen Tsunami in der häuslichen Pflege ausgelöst und die Debatte um nun folgende politische Konsequenzen in Gang gesetzt. Die 24-Stunden-Betreuung muss nun zu dem Thema in der Politik werden. „Hätten wir die ausländischen Pflegekräfte nicht, wäre die häusliche Pflege schon zusammengebrochen“, argumentierte Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK. Sie sprach von einem „Armageddon“ für die häusliche Pflegen.

Vermittler*innen werben hilfesuchende Familien in Deutschland nicht selten mit dem Versprechen einer 24-Stunde-Betreuung - meist für wenig Geld. Die Auftraggeber in Deutschland zahlen dann in der Regel an die Firmen in den Herkunftsländern der Helferinnen vor allem aus Bulgarien, Rumänien, Polen oder der Ukraine.