Auf Biergerste kommt wohl ein Patent

Auf Biergerste kommt wohl ein Patent

 

Über einen Antrag, gegen den der Verein "Keine Patente auf Saatgut" Widerspruch eingelegt hat, wurde am 10. Mai in München verhandelt. Die Braugerste mit Patentnummer EP2575433 soll durch verringerte Enzym-Aktivität das Brauen bei niedrigeren Temperaturen ermöglichen. Eigentlich gut! Nur in der Jahrtausende alten Kulturgeschichte des Bieres gab es bisher keine Exklusivrechte auf Gerste. Die weltbekannten Brauereien Heineken und Carlsberg haben derzeit acht Patente auf Gerste am Europäischen Patentamt beantragt. Und im Falle der Braugerste handelt es sich offenbar um natürliche Züchtung.

Deswegen wurde 2017 eine EU-Richtlinie beschlossen, die Patente von konventionellen Züchtungen verbietet. Die Braukonzerne aus Holland und Dänemark beanspruchen aber nicht nur Patentschutz für ihre Pflanze, sondern auch für das Brauverfahren und das daraus gebraute Bier. Jeder Landwirt, der weiterzüchten will, müsste künftig den Patentehalter um Erlaubnis fragen. Und wenn er darf, muss er dafür bezahlen. Aus diesem Grund haben heimische und deutsche Brauer eine Petition gestartet.

Über das Ergebnis sprach Konrad mit Johanna Eckhardt von

www.no-patents-on-seeds.org