Angriff auf Querdenken Kundgebung: Amtsgericht Freiburg verkennt Pressefreiheit

Amtsgericht Freiburg verkennt Pressefreiheit

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Das Freiburger Amtsgericht hat am 03. März eine skandalöse Entscheidung getroffen. Es hat das Verfahren gegen Querdenkerin Claudia P. eingestellt und zwar nicht weil sie unschuldig ist, sondern aus „Mangel an öffentlichem Interesse“. Am 05. September 2020 schlug Querdenkerin Claudia P. bei einer „Querdenken“ Kundgebung dem freien Fotojournalisten und heutigen RDL Redakteur Julian Rzepa auf seine Kamera. Das Objektiv wurde beschädigt und unbrauchbar. Julian Rzepa war zuvor von mehreren Teilnehmern der Kundgebung bedrängt worden. Die Polizei hatte ihn nicht geschützt.

Claudia P. erhielt einen Strafbefehl wegen versuchter Sachbeschädigung. Dagegen legte sie, bzw. der Nazi und Anwalt Mandic Widerspruch ein, so dass es zur Verhandlung vor dem Freiburger Amtsgericht kam. Richter Stefan Schuller stellte das Verfahren ein. Zur Frage des öffentlichen Interesses bei Angriffen gegen Journalist:innen erklärt der ‚Report Recht gegen rechts‘ treffend:

„Weil es sich bei der journalistischen Arbeit um das grundrechtlich geschützte Gut der Pressefreiheit handelt, ist bei Angriffen auf Journalist:innen immer das Interesse der Öffentlichkeit betroffen. Denn ohne freie Presse und Berichterstattung kann keine pluralistische und demokratische Öffentlichkeit existieren.“

Das Freiburger Amtsgericht verkennt völlig den gesellschaftlichen Kontext in dem der Angriff auf Julian Rzepa stand. Bundesweit fanden und finden Angriffe auf Journalist:innen statt, die über die sogenannten „Querdenken“ Proteste, z.B. über die Teilnahme von Nazis an diesen Protesten, berichten. Durch solche Urteile fühlen sich diejenigen, die die Arbeit von Journalist:innen behindern, bestärkt. „Eine fatale Signalwirkung.“ sagt Julian Rzepa.

Solidarität mit Julian Rzepa! Pressefreiheit verteidigen!

Wir wollen nicht, dass Julian Rzepa auf Anwaltskosten und den Kosten für das beschädigte Kameraobjektiv sitzen bleibt.

Spendet deshalb unter dem Stichwort Querdenken-Angriff: Freundeskreis RDL, IBAN: DE04 6809 0000 0009 3202 02 / BIC: GENODE61FR1 (Kto. 93 20 20 2, Volksbank Freiburg, BLZ 680 900 00)

Julian versucht auch anderweitig die Kosten, die dieser Angriff verursacht hat, wieder reinzubekommen. Sofern dies gelingt, würden überzählige Spenden an unseren Rechtshilfe gegen Rechts Fond fließen.

Radio Dreyeckland, 09.03.2022