5 % Hürde bei Europawahl ist verfassungswidrig!

5 % Hürde bei Europawahl ist verfassungswidrig!

Damit eröffenen sich ganz neue Möglichkeiten für kleinere Gruppierungen ins Europäischen Parlament zu kommen. Ohne die deutsche Klausel wären 169 statt 162 Parteien im EU-Parlament vertreten, also 7 Parteien mehr. Dass dadurch die Funktionsfähigkeit des Parlaments beeinträchtigt würde, ist dem Gericht zufolge jedoch nicht erkennbar.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts erging mit sechs gegen drei Richterstimmen. Geklagt hatten der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim und zwei weitere Wähler. Sie hatten darauf verwiesen, dass bei der vergangenen EU-Wahl wegen der Sperrklausel rund 2,8 Millionen deutsche Wählerstimmen unbeachtete geblieben sind. Zu den Parteien, die deshalb nicht ins EU-Parlament einziehen konnten zählen, die Freien Wähler, die Republikaner, die Tierschutzpartei, die Familienpartei, die Piraten, die Rentnerpartei und die ÖDP.
Michael Efler, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie zu den Folgen des Urteils.