Ein großer Teil der Arbeitenden befindet sich im Homeoffice - doch das ist nicht für alle möglich. Arbeitgeber*innen sind dann verpflichtet, Schutzmaßnahmen wie Abstand und Mundschutz zu gewährleisten. Zur Überwachung dieser Maßnahmen sind die Gesundheitsämter zuständig, die gerade gut mit anderne Dingen zu tun haben. Arbeitnehmer*innen können die Arbeit einstellen. Das rät Claus-Peter Wolf von der Gewerkschaft Nahrung - Genuss - Gaststätten, wenn Arbeitnehmer*innen den Eindruck haben, nicht gut genug geschützt zu sein. Wir sprachen mit ihm über Arbeitnehmer*innen Rechte in Corona-Zeiten und die momentan schwierigen Bedingungen für gewerkschaftliche Arbeit.