Arbeitnehmer*innen-Rechte in Corona-Zeiten: "Zur Not die Arbeit einstellen"

"Zur Not die Arbeit einstellen"

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Schild mit der Aufschrift Betriebsrat
Lizenz: 
Public Domain
Quelle: 
pxhere.com

Ein großer Teil der Arbeitenden befindet sich im Homeoffice - doch das ist nicht für alle möglich. Arbeitgeber*innen sind dann verpflichtet, Schutzmaßnahmen wie Abstand und Mundschutz zu gewährleisten. Zur Überwachung dieser Maßnahmen sind die Gesundheitsämter zuständig, die gerade gut mit anderne Dingen zu tun haben. Arbeitnehmer*innen können die Arbeit einstellen. Das rät Claus-Peter Wolf von der Gewerkschaft Nahrung - Genuss - Gaststätten, wenn Arbeitnehmer*innen den Eindruck haben, nicht gut genug geschützt zu sein. Wir sprachen mit ihm über Arbeitnehmer*innen Rechte in Corona-Zeiten und die momentan schwierigen Bedingungen für gewerkschaftliche Arbeit.