Zweischneidiges Schwert: NGG über Mindestlohn und verluderte Sitten in Freiburgs Gastronomie

Zweischneidiges Schwert: NGG über Mindestlohn und verluderte Sitten in Freiburgs Gastronomie

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Der Gesetzliche Mindestlohn von 8,50€ ist durch. Am gestrigen Donnerstag verabschiedete der Bundestag das Gesetz. Mindestens 8,50€ die Stunde für Alle? Nein... es gibt einige Ausnahmen. So gilt er z.B erst mal nicht für ZeitungsauträgerInnen und SaisonarbeiterInnen. Hier wird es für die Arbeitgeber ermöglichst Kost und Logi zu verrechnen. Generell gilt er nicht für unter 18-jährige; PraktikantInnen ohne Berufsausbildung und auch Langzeitarbeitslose sollen ein halbes Jahr lang keinen Mindestlohn erhalten.

Die Gewergschaft NGG Nahrung-Genuss-Gaststätten bezeichnet die Einigung als „löchrigen Mindestlohn-Käse“ . Über die Kritik an der Form des verabschiedeten Mindestlohns und über die mangelnde politische Organisierung in der Branche sprachen wir mit Claus-Peter Wolf, von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Region Schwarzwald-Hochrhein.

Zuerst fragten wir: Die gestrige Verabschiedung des Mindestlohns kein Grund zu Freude?