FSB und Stiftungsverwaltung.: Welche Aufsichts- bzw.Stiftungs- räte geben Auskunft?

Welche Aufsichts- bzw.Stiftungs- räte geben Auskunft?

Im Kreuzsteinäcker hat die Stiftungsverwaltung auf Grund und Boden der Heiliggeiststiftung 1997 dem StiftungsZweck entsprechend 134 bezogene Seniorenwohnungen errichten lassen.

Gerade einmal 26 Wohnungen sind nach dem damaligen Lakra- 25 Darlehen sozialgebunden - also mit Wohnungsberechtigungsschein - vermietet. Die Bindung läuft zum 30.6.21 ab. Diese Wohnungen sollen zumindest im aktuellen Landeswohnungsprogramm 10 Jahre verlängert werden. Hierbei stellt sich schon die Frage  weshalb nicht 15 oder 25 Jahre?

Vor dem Hintergund des Stiftungszweckes "zwar im besonderen Maße  bedürftigen Einwohnern  der Stadt Freiburg, einen ruhigen und unbesorgten Lebensabend zu ermöglichen" stellt sich jedoch die dringende Frage weshalb nicht ein wesentlich höherer Anteil an Wohnungen, wenn nicht alle, in das soziale Bindungsprogramm des Landes überführt werden? 

Hier kann der Stiftungsrat sich nicht herausreden. Zumal mittlerweile  die aufgenommenen Fremdmittel schon wesentlich getilgt sein dürften, die Instandsetzungsrücklagen aus der nach Kostenmietenberechnungen genauso gefüllt sein dürften, wie auch die kalkulatorischen Abschreibungen das Stiftungsvermöen als Kostenmietbestandteil nach wievor in die Rücklagen erwirtschaftet werden.

Der Landeszuschuß, der eine Vermietung von 33-Prozent unter der Vergleichsmiete  ermöglichen sollte, wäre eigentlich aus der Kostenmiete gedeckt. Oder werte Stiftungsräte?

Im Gentrifizierungsgebiet der FSB südöstlich der Uffhauserstr. in Haslach soll bereits im 4. Quartal parallel zur BIMA abgerissen und neugebaut werden - wie schon jenseits der Blauen und Feldbergstr..

Trotz Auslaufen der Förderung nach EnergieEffizienzhausstandard 55 will  die FSB allen ernstes diesen Standard nicht nur hier, sondern in allen Sanierungsprojekten noch im Jahr 2022 zu Grunde legen.

Warum billigen die Aufsichtsräte so einen klimapolitischen Unfug?

Warum sollen KfW-Mittel - z.B mit Tilgungszuschuß - nicht abgerufen werden?

Warum sollen in den nächsten 50 Jahren künftige Mietergenerationen höhere Nebenkostenlasten haben, wegen dem schlechteren Energie-Standard?

Selbst die gesetzlich PV-Pflicht auf den Dächern will die FSB an einen PV-Contracter geben, statt ein den Mietern zu Gute kommenden Mieterstrommodell zu gewährleisten?

Ehrlich ihr Stadträte aus dem Gemeinderat ? Seid ihr wirklich für solch eine  faule Bannane Planung?

Michael Menzel