Ende des Mietenmoratoriums in Freiburg: Erste Mieterhöhungstranche für 580 FSB-Wohnungen mit "Sozialbonus" angekündigt. Mieterhöhungen auch bei öffentlich geförderten Wohnungen im Herbst. 2. Tranche Anfang 2021

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Erste Mieterhöhungstranche für 580 FSB-Wohnungen mit "Sozialbonus" angekündigt. Mieterhöhungen auch bei öffentlich geförderten Wohnungen im Herbst. 2. Tranche Anfang 2021

In einer gemeinsamen Pressekonferenz von Stadt und FSB  erläuterten OB Martin Horn, Rechtsamtleiter Matthias Müller und für die FSB, Geschäftsführerin Magdalenena Szablewska, die nach dem Auslaufen des Mietenmoratoriums zum 1. November 20 bei den nicht sozialgebundenen Wohnungen intendierte 1. Runde der Mieterhöhnungen für 580 Haushalte.
Im Zentrum steht der vom Gemeinderat gebilligte Plan, Mieterhöhungen  nur bis maximal 30 %  des Einkommens für  die Nettokaltmiete zuzulassen.  Zentraler Bezugspunkt der Einkommensermittlung soll die erforderliche Antragstellung für Wohngeld sein, die künftig  zur Berechnung der 30 % Grenze von der FSB-Nettokaltmiete mit dem Wohngeldbescheid nachzuweisen ist. Ohne die fristgerechte Antragstellung bz. Vorlage eines gültigen Wohngeldbescheides wird es sonst nicht zu einer Kappung oder Aussetzung der Mieterhöhung kommen.
Dabei ist die eigentlich vorgesehene Zwei Monatsfrist diesmal sehr knapp, weil erst am Mittwoch 8.7.20 die Ankündigungsschreiben zu Mieterhöhung an die erste Tranche von  580 Haushalte verschickt werden . Am 23. Juli sollen die ggf. neuen Wohngeldanträge aber schon bei dem ALW (Amt für Liegenschaften und Wohnen) als Wohngeldstelle eingehen, am 26 August 2020 bei der FSB vorliegen.
Doch ist die erste Frist  bei Neu-Wohngeldantragstellung bereits mit dem formlosen Antrag gewahrt. In der PK versicherte Rechtsamtchef M.Müller, dass  das ALW, das die Beleg-Nachweismässig sehr umfänglichen Wohngeldanträge bearbeiten soll,  zwei zusätzliche Stellen bekommen wird - auch wegen Wohngeldgesetzänderungen. Außerdem soll es  zu keinen Nachteilen bei der gff. Mieterhöhungkappung oder gar Verzicht führen, wenn wegen der vom ALW zu vertretenden Verzögerung die Frist vom  23.8. nicht gehalten werden kann.
Intern rechnet die Verwaltung mit ca. 50% zum Antrag berechtigten Mietkappungs- bzw. Nichterhöhungs Haushalten. Dies liegt vor allem daran, weil die Transferberechtigten nach SGBII oder XII die Mieterhöhungen aus diesen Transferzahlungen (SGB II werden die Stadtkosten jetzt  zu 75 % statt 50% vom Bund getragen) ersetzt bekommen, den Sozialbonus voraussichtlich also nicht benötigen (Vorsicht: siehe aber Mietobergrenzen!)
Dem jetzigen MIeterhöhungs-Ankündigungsschreiben liegt ein in mehreren Sprachen erhältliches Faltblatt bei, das die Schritte zur ggf. Mieterhöhungsbeschränkung bzw. Aussetzung erläutert. Dies verlinkt über QR-Code auch auf ein Erklärvideo.

Die nächste Tranche zur Mieterhöhung bei sozialungebundenen FSB-Mietwohnungen steht für den Beginn Anfang 2021 an - die Ankündigungschreiben sollen im Herbst verschickt werden.

Doch auch bei Mieter*innen Haushalten in sozialgebundenen Wohnungen, die nicht in den Genuss des Sozialbonus kommen(!!), stehen bereits im Herbst Mieterhöhungen nach den gesetzlichen Förderbedingungen ins Haus."Bei den öffentlich geförderten Wohnungen werden daher auch Mietanpassungen erfolgen, die zum Herbst wirksam werden" (PM).

OB Martin Horn sieht das vom Gemeinderat mit grosser Mehrheit gebilligte  FSB Konzept im grösseren Rahmen: Immerhin werden in den nächsten 10 Jahren 700 Mio.€ für den Neubau von 2.500 Wohnungen  (Nettozuwachs wegen Abriss bzw. Eigentumswohnungsbau: nur  1000 Wohnungen) mobilisiert. Dies sei auch ein  riesiges Wirtschaftsförderprogramm für die regionale Wirtschaft als Partnerin

Allerdings erklärt dies nicht gerade schlüssig, weshalb überwiegend die Bestandsmieterinnen via Mieterhöhungen die Eigenkapital-Liquidität der FSB erwirtschaften sollen: an Stelle des Eigentümer Stadt Freiburg,  der dafür seine mindestens 105 Mio. € - besser 210 Mio.€ Kapitalaufstockung leisten sollte/müsste.
Falsch ist aber zu sagen, die ginge aber nicht.  Schließlich könnte die Stadt diese  Einlage, in Form  der städtischen Erbpachtgrundstücke auf dem die FSB Wohnungen stehen, als Eigenkapitaleinlage leisten (kmm)