Freiburger Kommunalpolitik: Warum gibt es in Freiburg eigentlich keinen Deckel bei den Bodenpreisen , die dem Erbbauzins zu Grunde liegen?

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Warum gibt es in Freiburg eigentlich keinen Deckel bei den Bodenpreisen , die dem Erbbauzins zu Grunde liegen?

(kmm) Bereits vor vier Jahren – 2018 - fasste der Freiburger Gemeinderat schwungvoll den Beschluß, künftig städtischen Grund und Boden für Wohnzwecke nur noch in Erbpacht abzugeben. Hintergrund waren und sind die explodierenden Bodenpreise und Mieten.

Anfang der KW13 am Montag 28. März 2022 präsentierten der Finanzbürgermeister Breiter von der CDU im weiteren Anlauf ihr Konzept zur Umsetzung dieses Beschluß – im Geschosswohnungsbau.

Den Beschluß soll der Gemeinderat am 5.April 22 fassen.

Das Konzept steht mittlerweile in Konkurrenz mit anderen leadern der Bodenpreis- und Mietenexplosionen wie München und Stuttgart. Es wird auch durch die städtische Politik konterkarriert, wenn z.b. im neuen Stadtteil Dietenbach dem Zwischenerwerber Sparkasse immerhin 60 Prozent des für Wohnzwecke vorgesehenen Boden übertragen wird.

Die Stadtverwaltung in Gestalt des Finanzbürgermeisters Breiter und ALW Chef Gramich hält ihr Konzept aber für „ im Markt für konkurrenzfähig“ . Nur das eben zwischen München und Stuttgart allenfalls in Form der big player der Immobilienbranche und ihren Renditen dieser „Markt“ existiert.

Im einzelnen sieht das Konzept folgendes vor.

  • Der Erbbauzins soll sich in Freiburg weiterhin aus dem Bodenrichtwert errechnen. Den ermitteln Gutachter der örtliche „Experten“ u.a. aus der Immobranche im Gutachterausschuß an Hand der Quartiersbezogenen Grundstücksverkäufe. Sie sind in den letzten 10 Jahren teilweise vervielfacht worden. München deckelt deshalb auf 600€/ je qm für die Berechnung. Bürgermeister Breiter blieb die Antwort schuldig, warum Freiburg auf diese Deckelung verzichtet?

  • Der früher gültige Erbbauzins von 4 % in Freiburg wird auf 2 % für selbsthaltende Immobilien Besitzer (Bauträger) im Geschosswohnungsbau abgesenkt. Werden die Gebäude im Eigentum ganz bzw. teilweise in Form von Wohnungserbbaurechten vermarktet, beläuft er sich auf 3%

  • weitere Absenkungen sind möglich. 0,5 % werden eingeräumt wenn mindestens 50 % als geförderter Mietwohnungsbau errichtet wird. Werden die Dauer des ERBBAURECHTS auf 75% Jahre gedehnt und außerdem der Anteil der geförderten Wohnungen auf über 50 % erhöht, kann der Erbbauzins abgesenkt werden bis auf 1 %.

  • Im Fall der Wohnungserbbaurechte können Kinder während der Kindergeldzeiten bzw. pflegebedürftige Personen den Erbbauzins absenken. Nach Wegfall dieser persönlich wirksamen Faktoren soll er auf 2,75 % fixiert bleiben.

  • Der Erbbauzins kann im voraus bezahlt werden für vereinbarte Laufzeiten von 25, 50 und 75 Jahre. Das nennt die Stadt dann „Ablöse“

  • Diese Erbbaurechte sind bis 90% durch Grundpfandrechte auch für Kredite beleihbar.

  • Auch die Berechnungsmethoden z.B bei Verkauf usw. stehen fest - inklusive der Anrechnung der Gebäude Verkehrswerte beim Verkauf.

  • Fraglich ist nicht ob die Stadt – z.b. im neuen Stadtteil Dietenbach – mit diesen Grundsätzen die Grundstücke los werden wird ? Oder erst recht nicht, wie es die Freien Wähler verlangen, dass die längst wie normale profitorientierte Bauträger funktionierende Genossenschaften eher ein Kaufrecht eingeräumt werden soll, wie in Stuttgart?

Größte Zweifel sind vor allem deshalb angebracht, weil angesichts des ungedeckelten Bodenrichtwerts (wie in München), diese Erbbaurechtspolitik weder zu einer nennenswerten Bremsung der Bodenspekulation noch der Mietpreisexplosion führen kann.