10 Years After: OB Horn bemüht seinen Verwaltungs Alleingang zur Verdopplung des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) zu rechtfertigen

OB Horn bemüht seinen Verwaltungs Alleingang zur Verdopplung des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) zu rechtfertigen

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Pickelhaube auf Gemeinderatstisch in Freiburg aus Anlass Sitzung, die den Kommunalen Ordnungsdienst wieder abschaffte 2014
Tempi Passati: Als der Gemeinderat in Freiburg noch mehr Grundrechtsbewusstsein an den Tag legte
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RDL/kmm

In einer Pressekonferenz am Montag, 13.November 2023 zeitgleich mit der lang geplanten 6.Sitzung des Umwelt- und Klima-Ausschuß lud der Oberbürgermeister flankiert von Bürgermeister Breiter und dem kommissarischen Amtschef im Amt für Öffentliche Ordnung (AFÖ) Martin Schulz die Ortsmedien zur Pressekonferenz.

Monate nach dem Urteil des VGH Mannheim zur Nachtruhe am Augustinerplatz und Martin Horns Vorpreschen in bonapartistischer Manier „Verdopplung des KOD“ bemühte sich der OB um – -neudeutsch - Rekontextualisierung seines Alleinganges.
Natürlich hielt er an seinem Vorschlag fest den Ordnungsdienst mit auch repressiven Befugnissen im Aussendienst mit 11 neuen Stellen zu verdoppeln. Auch die Version, dass dies zwingend aus dem VGH Mannheim Bescheidungsurteil folgt .

Auf Nachfrage von RDL was der Ausbau des KOD denn kosten dürfte in Zeiten allgemeiner Inflation und kommunaler Gebührensteigerungen , antwortete der Finanzchef Stefan Breiter.

Etwas fricklicker für den Vorschlag wurden aber die Nachfragen zu der Notwendigkeit von BZ und RDL des personellen Ausbau in diesem Umfang.
Hatte doch zunächst im einleitenden Vortrag der AFÖ Verwalter M.Schulz zur Durchsetzung der städtischen Polizeiverordnung zur Nachtruhe das eingeräumte Ermessen in der Bescheidung VGH in Sachen Lärm recht unzweideutig das eingeräumte städtische Ermessen zur Zielerreichung bei der eigenen Polizei-VO eingeräumt.

Gerade aber die vor der Sommerpause des Freiburger Rates verabschiedete Parkanlagensatzungen gegen Lärm und Müll u.a. mit so interessanten vermeintlichen Hotspots wie dem Dietenbach -Park oder am Sandfangweg erfordert genau die Ausdehnung des Personalbestandes des KOD
 

Ohne konkreter zu werden, fasste dann der OB seine Arbeitsteilung mit dem Rat in der jungen Schwarm-City Freiburg wie folgt zusammen:
 

  • Offen bleibt auch danach:
    Weshalb in der City ohne Sperrzeit in der Altstadt die dortige Gastronomie mit Lärm ihrer Besucherinnen bei der Nachtruhe via Polizei-VO Winters wie Sommers privilegiert werden muss

  • Weshalb der aus der unsinnigen Ausdehnung der Parkanlagensatzung nur durch Kotau vor rechten Hardlinern fanatsierte vermeintliche Lärmhotspots rührende Personalbedarf zur Bestreifung erforderlich sein soll

  • Weshalb der OB und die Verwaltung nicht gleichzeitig den angeblich so erfolgreichen Nachtmediatoren nicht parallel mehr Personal zu billigen will.