Frankreich: Staatsanwalt fordert 6 Monate auf Bewährung gegen gewalttätigen Polizisten

Staatsanwalt fordert 6 Monate auf Bewährung gegen gewalttätigen Polizisten

In Paris stand ein Polizist am gestrigen Donnerstag wegen vorsätzlicher Körperverletzung vor Gericht. Er hatte einen 15-jährigen Gymnasiasten während der Proteste gegen die Arbeitsrechtsreform im März ins Gesicht geschlagen und ihm die Nase gebrochen. Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt. Ein Zeuge hatte ein kurzes Video aufgezeichnet und im Internet verbreitet.

Darauf ist deutlich zu sehen, wie zwei Polizisten den am Boden liegenden Jugendlichen festhalten. Ein dritter Polizist, der Angeklagte, schreit den Gymnasiasten an und befiehlt ihm, aufzustehen. Sobald der Gymnasiast aufsteht, schlägt ihn der Angeklagte ins Gesicht und der Gymnasiast fällt wieder zu Boden.

Das Video war ein zentrales Beweismittel beim gestrigen Prozess. Der Anwalt des Gymnasiasten vermutete, ohne dieses Video wäre dieser Fall von Polizeigewalt wie üblich totgeschwiegen worden. Denn beide anwesende Polizisten hatten nach der Tat ein Protokoll unterzeichnet, wonach sie den Schlag des dritten Polizisten nicht mitbekommen hatten.

Die Höchststrafe für vorsätzliche Körperverletzung durch einen Polizeibeamten beträgt in Frankreich drei Jahre Haft. Der Staatsanwalt forderte sechs Monate Haft auf Bewährung gegen den Polizisten. Er forderte aber gleichzeitig, dass ihn diese Strafe nicht daran hindere, weiter als Polizist zu arbeiten. Das Urteil soll Ende November fallen.